Arbeitsrecht · Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag prüfen lassen – vom Anwalt zum Festpreis

Ob neuer Job oder eigener Muster-Arbeitsvertrag: Ein Anwalt von LEGAL SMART prüft Ihren Arbeitsvertrag auf unwirksame und nachteilige Klauseln – bevor Sie unterschreiben oder den Vertrag einsetzen.

Arbeitsvertrag prüfen lassen
Checkliste

Was sollte man im Arbeitsvertrag prüfen?

Prüfen Sie vor allem Tätigkeit und Versetzungsklausel, Vergütung und Überstunden, Arbeitszeit, Probezeit, Befristung, Urlaub, Wettbewerbsverbote und Ausschlussfristen. An diesen Stellen weichen Arbeitsverträge am häufigsten zu Ihrem Nachteil vom Gesetz ab – und genau hier sind Klauseln oft unwirksam.

Tätigkeit und Versetzungsklausel

Wie genau ist die Tätigkeit beschrieben? Eine weit gefasste Versetzungsklausel erlaubt dem Arbeitgeber, Ihnen andere gleichwertige Aufgaben oder einen anderen Arbeitsort zuzuweisen. Ein Recht zur Zuweisung geringerwertiger Tätigkeiten ist in vorformulierten Verträgen regelmäßig unwirksam.

§ 106 GewO

Vergütung und Überstunden

Höhe, Zusammensetzung (Zulagen, Boni, Sonderzahlungen) und Fälligkeit des Gehalts sollten klar geregelt sein. Eine pauschale Abgeltung aller Überstunden mit dem Gehalt ist in vorformulierten Verträgen in der Regel unwirksam; zulässig kann eine klar begrenzte Zahl abgegoltener Überstunden sein.

§ 307 Abs. 1 BGB

Arbeitszeit

Achten Sie auf die vereinbarte Wochenarbeitszeit, Regelungen zu Schicht-, Wochenend- und Bereitschaftsdiensten sowie zu Homeoffice. Die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes gelten unabhängig vom Vertrag.

ArbZG

Probezeit

Eine Probezeit darf höchstens sechs Monate betragen. Während der vereinbarten Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen für beide Seiten.

§ 622 Abs. 3 BGB

Befristung

Ohne sachlichen Grund ist eine Befristung bis zu zwei Jahre zulässig, innerhalb dieser Zeit mit höchstens dreimaliger Verlängerung. Die Befristung muss schriftlich vereinbart sein – sonst gilt der Vertrag als unbefristet.

§§ 14, 16 TzBfG

Urlaub

Gesetzlich stehen Ihnen mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche zu – das sind mindestens 20 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Weniger darf der Vertrag nicht vorsehen.

§ 3 BUrlG

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Ein Wettbewerbsverbot für die Zeit nach dem Arbeitsverhältnis ist nur verbindlich, wenn der Arbeitgeber eine Karenzentschädigung von mindestens 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zusagt. Es darf höchstens zwei Jahre gelten.

§§ 74 ff. HGB

Ausschlussfristen

Viele Verträge lassen Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. In vorformulierten Verträgen muss diese Frist mindestens drei Monate betragen; Ansprüche auf den Mindestlohn dürfen nicht erfasst werden.

§ 307 BGB
AGB-Kontrolle

Warum sind viele Klauseln im Arbeitsvertrag unwirksam?

Die meisten Arbeitsverträge sind vom Arbeitgeber vorformuliert und gelten deshalb als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB: Klauseln, die Sie unangemessen benachteiligen oder unklar formuliert sind, sind unwirksam.

Arbeitnehmer werden dabei wie Verbraucher behandelt. Unklarheiten gehen zulasten des Arbeitgebers als Verwender (§ 305c Abs. 2 BGB), und eine Klausel muss klar und verständlich sein (Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB). Ist eine Klausel unwirksam, bleibt der Vertrag in der Regel im Übrigen bestehen – an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).

Für Arbeitgeber heißt das: Ein veralteter Muster-Arbeitsvertrag kann dazu führen, dass zentrale Regelungen wie Überstundenabgeltung, Ausschlussfristen oder Wettbewerbsverbote im Streitfall nicht greifen.

Form und Nachweis

Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden?

Nein, ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich auch mündlich wirksam geschlossen werden. Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Vertragsbedingungen aber nach dem Nachweisgesetz dokumentieren. Zwingend schriftlich ist insbesondere die Befristungsabrede (§ 14 Abs. 4 TzBfG).

Zu den wesentlichen Bedingungen nach dem Nachweisgesetz gehören unter anderem Name und Anschrift der Parteien, Beginn und gegebenenfalls Dauer des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen sowie Hinweise auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Seit 2025 ist für diesen Nachweis grundsätzlich auch die Textform möglich; ausgenommen sind unter anderem Arbeitsverhältnisse in den Branchen nach § 2a SchwarzArbG.

Wichtig ist auch die Abgrenzung zum freien Dienstvertrag: Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn Sie weisungsgebunden und in persönlicher Abhängigkeit arbeiten (§ 611a BGB). Nur dann gelten die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften, insbesondere der Kündigungsschutz.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wann lohnt sich die Prüfung eines Arbeitsvertrags?

Am meisten bringt die Prüfung vor der Unterschrift – solange Sie noch verhandeln können. Arbeitgeber sollten ihre Muster-Arbeitsverträge prüfen lassen, bevor sie eingesetzt werden und wenn sich die Rechtslage ändert.

Für Arbeitnehmer

  • vor der Unterschrift bei einem neuen Job
  • bei Wettbewerbsverbot, Rückzahlungsklauseln oder Vertragsstrafen
  • bei unklarer Überstunden- oder Bonusregelung
  • bei Befristung oder Änderungsvertrag
  • wenn Sie wissen möchten, ob eine Klausel Sie tatsächlich bindet

Für Arbeitgeber

  • vor dem Einsatz eines Muster-Arbeitsvertrags
  • bei älteren Vertragsvorlagen und nach Gesetzesänderungen
  • bei Führungskräften mit Wettbewerbsverbot
  • bei befristeten Einstellungen
  • für die laufende Betreuung aller Arbeitsverträge über den LEGAL SMART Rechtsschutz
Vertragscheck

Wie läuft die Prüfung bei LEGAL SMART ab?

Sie übermitteln Ihren Arbeitsvertrag über unseren Online-Assistenten. Ein Anwalt prüft ihn innerhalb weniger Werktage und meldet sich mit seiner Einschätzung bei Ihnen.

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Vertragscheck beauftragen

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Vertrag übermitteln

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Anwaltliche Prüfung

Ein Anwalt prüft den Vertrag innerhalb weniger Werktage.

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Ihre Einschätzung

Sie erhalten eine Einschätzung zur Wirksamkeit, zu kritischen Klauseln und zu Ihren Handlungsmöglichkeiten.

Festpreise

Was kostet es, einen Arbeitsvertrag prüfen zu lassen?

Mit dem Vertragscheck von LEGAL SMART zahlen Sie einen Festpreis von 299,00 € inkl. USt. für die anwaltliche Prüfung eines Vertrages. Es gibt keine Abrechnung nach Stunden und keine versteckten Kosten. Für Unternehmen ist die Vertragsprüfung im LEGAL SMART Rechtsschutz ohne Zusatzkosten enthalten.

Vertragscheck
299,00 € Festpreis inkl. USt.
  • Anwaltliche Prüfung Ihres Arbeitsvertrags
  • Übermittlung über den Online-Assistenten
  • Rückmeldung innerhalb weniger Werktage
  • Einschätzung zu Wirksamkeit, kritischen Klauseln und Handlungsmöglichkeiten
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Anwaltliche Erstberatung
149,00 € Festpreis inkl. USt.
  • Für einzelne Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag
  • Fragen schildern und Unterlagen hochladen
  • Beratung per E-Mail, Telefon oder Video-Call
  • Summarische Einstiegsberatung, keine vollständige Vertragsprüfung
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LEGAL SMART Rechtsschutz für Arbeitgeber
ab 89,00 € im Monat zzgl. USt.
  • Externe Rechtsabteilung zum monatlichen Festpreis
  • Ab 3 Jahren Laufzeit: Vertragsmanagement aller Arbeitsverträge
  • Ab 3 Jahren Laufzeit: Überwachung der Probezeitfristen
  • Ab 3 Jahren Laufzeit: Vorbereitung von Abmahnung, Kündigung und Zeugnis
  • Bei 5 Jahren Laufzeit: Erstellung eines Muster-Arbeitsvertrags
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Beendigung

Was gilt beim Aufhebungsvertrag?

Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Er muss schriftlich geschlossen werden (§ 623 BGB) und kann Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Abfindung und Zeugnis frei regeln.

Anders als bei einer Kündigung müssen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden, und der Kündigungsschutz spielt keine Rolle. Gerade deshalb sollten Arbeitnehmer nicht vorschnell unterschreiben: Wer selbst an der Beendigung mitwirkt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Eine besondere Aufklärungspflicht des Arbeitgebers besteht nur ausnahmsweise, etwa wenn durch den Aufhebungsvertrag eine betriebliche Altersversorgung kurz vor der Unverfallbarkeit verloren geht.

Mehr zur Verhandlung einer Abfindung finden Sie auf unserer Seite zur Abfindung.

Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag? 030 69 20 51 750

Sprechen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.

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FAQ

Häufige Fragen zur Prüfung des Arbeitsvertrags

Was kostet es, einen Arbeitsvertrag vom Anwalt prüfen zu lassen?
Bei LEGAL SMART prüft ein Anwalt Ihren Arbeitsvertrag mit dem Vertragscheck zum Festpreis von 299,00 € inkl. USt.. Der Festpreis deckt die Prüfung eines Vertrages ab. Sie erhalten eine Einschätzung zur Wirksamkeit, zu kritischen Klauseln und zu Ihren Handlungsmöglichkeiten. Für Unternehmen ist die Vertragsprüfung – auch der eigenen Arbeitsverträge – im LEGAL SMART Rechtsschutz ohne Zusatzkosten enthalten.
Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden?
Nein. Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich auch mündlich wirksam geschlossen werden. Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Vertragsbedingungen aber nach dem Nachweisgesetz dokumentieren; seit 2025 ist dafür grundsätzlich auch die Textform möglich, außer u. a. in den Branchen nach § 2a SchwarzArbG. Eine Befristung ist dagegen nur schriftlich wirksam (§ 14 Abs. 4 TzBfG).
Wie lange darf die Probezeit im Arbeitsvertrag sein?
Eine Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern. Während der vereinbarten Probezeit können beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 622 Abs. 3 BGB).
Sind Überstunden mit dem Gehalt automatisch abgegolten?
Eine Klausel, nach der pauschal alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, ist in vorformulierten Arbeitsverträgen in der Regel unwirksam, weil für Sie nicht erkennbar ist, wie viel Arbeit Sie ohne zusätzliche Vergütung leisten müssen. Zulässig sein kann eine Klausel, die eine klar begrenzte Zahl von Überstunden mit dem Gehalt abgilt.
Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?
Das Bundesurlaubsgesetz sieht mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche vor. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das mindestens 20 Urlaubstagen im Jahr. Der Arbeitsvertrag darf mehr, aber nicht weniger vorsehen.
Ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Entschädigung wirksam?
Nein. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur verbindlich, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zu zahlen (§§ 74 ff. HGB).
Was passiert, wenn eine Klausel im Arbeitsvertrag unwirksam ist?
In der Regel bleibt der Arbeitsvertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB). Eine zu weit gefasste Klausel wird bei vorformulierten Verträgen grundsätzlich nicht auf das gerade noch zulässige Maß zurückgeführt.
Kann ich einen Arbeitsvertrag vor der Unterschrift nachverhandeln?
Ja. Solange Sie nicht unterschrieben haben, können Sie Änderungen vorschlagen, etwa zu Gehalt, Überstunden, Homeoffice oder Wettbewerbsverbot. Ob der Arbeitgeber darauf eingeht, ist Verhandlungssache. Eine anwaltliche Prüfung vorab zeigt Ihnen, welche Punkte sich anzusprechen lohnen.

Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

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