Individuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen statt Muster-Kopie: Wir erstellen Ihre AGB passend zu Ihrem Geschäftsmodell – für Geschäfte mit Unternehmen (B2B) und Verbrauchern (B2C). Enthalten im LEGAL SMART Rechtsschutz, Ihrer externen Rechtsabteilung zum monatlichen Festpreis.
AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss stellt (§ 305 Abs. 1 BGB). Eine gesetzliche Pflicht, AGB zu verwenden, gibt es nicht. Ohne AGB gelten jedoch ausschließlich die gesetzlichen Regelungen – und die sind selten auf Ihr Geschäft zugeschnitten.
Immer wenn ein Unternehmen seine Vertragsbedingungen einseitig vorformuliert und sie bei mehreren Vertragsschlüssen zugrunde legt, handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen – unabhängig davon, ob sie „AGB“, „Liefer- und Zahlungsbedingungen“ oder „Nutzungsbedingungen“ heißen. Was in AGB zulässig ist, regeln die §§ 305–310 BGB. Leitlinie des Gesetzgebers ist dabei der Schutz des Vertragspartners, der die Bedingungen nicht aushandeln kann.
Damit AGB diese Vorteile entfalten, müssen sie zu Ihren Produkten, Abläufen und Kunden passen und mit Gesetz und aktueller Rechtsprechung übereinstimmen.
Kostenlose Generatoren und Muster sind günstig, bilden Ihr Geschäft aber nur pauschal ab. Bei LEGAL SMART ist die anwaltliche Erstellung Ihrer AGB im Rechtsschutz enthalten – ab 89,00 € im Monat zzgl. USt.. Bestehende AGB prüfen wir mit dem Vertragscheck zum Festpreis.
Ein Einzelprodukt „AGB erstellen“ bieten wir bewusst nicht an. AGB müssen gepflegt werden: Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechung und neue Produkte oder Vertriebswege machen Anpassungen nötig. Deshalb ist die AGB-Erstellung Teil unseres LEGAL SMART Rechtsschutzes – Ihrer externen Rechtsabteilung mit laufender Vertragsprüfung und festem anwaltlichem Ansprechpartner.
Rechtsschutz: Preis abhängig von Unternehmensgröße und Laufzeit; Leistungsumfang je Laufzeit. Laufzeiten 1, 3 oder 5 Jahre. Lieber erst sprechen? Kostenlose Erstberatung per Termin vereinbaren.
Für alle AGB gilt die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB: Klauseln dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Gegenüber Verbrauchern (B2C) gelten zusätzlich die Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB unmittelbar. Gegenüber Unternehmern (B2B) wirken sie über § 307 BGB nur mittelbar – das schafft mehr, aber keinen grenzenlosen Spielraum.
Zusätzlich gilt für beide Bereiche: Überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil, und Zweifel bei der Auslegung gehen zulasten des Verwenders (§ 305c BGB). Klauseln müssen klar und verständlich formuliert sein (Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB). Wer an Unternehmer und Verbraucher verkauft, sollte die Unterschiede in den AGB sauber trennen.
Gegenüber Verbrauchern werden AGB nur Vertragsbestandteil, wenn Sie bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweisen, eine zumutbare Kenntnisnahme ermöglichen und der Kunde einverstanden ist (§ 305 Abs. 2 BGB). Im B2B-Verkehr genügt nach § 310 Abs. 1 BGB eine Einbeziehung nach allgemeinen Regeln.
Der Hinweis muss vor oder bei Vertragsschluss erfolgen – AGB auf der Rechnung oder dem Lieferschein kommen zu spät. Im Onlineshop hat sich ein gut sichtbarer Hinweis mit Link im Bestellprozess bewährt. Zusätzlich müssen Kunden die AGB bei Vertragsschluss abrufen und in wiedergabefähiger Form speichern können.
Unter Unternehmern reicht es grundsätzlich, wenn erkennbar ist, dass Ihre AGB gelten sollen, und der Vertragspartner zumutbar von ihnen Kenntnis nehmen kann – etwa durch einen Hinweis im Angebot. Verwenden beide Seiten eigene AGB, gelten widersprechende Klauseln in der Regel nicht; an ihre Stelle tritt das Gesetz. Gut abgestimmte AGB berücksichtigen diese Situation.
Muster-AGB passen selten genau zum eigenen Geschäft und enthalten oft veraltete oder unwirksame Klauseln. Unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern können von Wettbewerbern nach dem UWG und von Verbänden nach dem UKlaG abgemahnt werden. Wer fremde AGB kopiert, riskiert zusätzlich eine Urheberrechtsverletzung.
AGB stehen selten allein: Auch Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Einwilligung sollten zusammenpassen. Ihre Website prüfen wir dazu mit dem DSGVO Website Update.
Typische Regelungen betreffen Vertragsschluss, Preise und Zahlung, Lieferung, Gewährleistung, Haftung und Eigentumsvorbehalt. Welche Klauseln Sie konkret brauchen, hängt von Ihrem Geschäftsmodell und Ihren Kunden ab.
Sie schließen den LEGAL SMART Rechtsschutz mit passender Laufzeit ab, wir klären Ihr Geschäftsmodell und erstellen Ihre AGB. Danach bleiben wir Ihr fester Ansprechpartner für Anpassungen und weitere Vertragsfragen.
Sie wählen den LEGAL SMART Rechtsschutz mit der passenden Laufzeit: AGB B2C ab 3 Jahren, eigene AGB für Ihr Unternehmen bei 5 Jahren Laufzeit.
Ihr fester anwaltlicher Ansprechpartner klärt mit Ihnen Produkte, Vertriebswege, Kundengruppen und Ihre Abläufe.
Wir erstellen Ihre AGB passend zu Ihrem Geschäft – im B2C inklusive Widerrufsbelehrung – und erläutern Ihnen die wichtigsten Klauseln.
Nach Ihrer Rückmeldung finalisieren wir die AGB und geben Hinweise, wie Sie sie wirksam in Shop, Angebote und Verträge einbeziehen.
Während der Laufzeit prüfen wir weitere Verträge und stehen Ihnen bei Fragen zur Seite – Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.
Sie sind unsicher, ob Sie neue AGB brauchen oder Ihre bestehenden ausreichen? Sprechen Sie uns unverbindlich an.
Sie haben Fragen zu Ihren AGB? Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung.
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