AGB erstellen lassen – vom Anwalt

Individuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen statt Muster-Kopie: Wir erstellen Ihre AGB passend zu Ihrem Geschäftsmodell – für Geschäfte mit Unternehmen (B2B) und Verbrauchern (B2C). Enthalten im LEGAL SMART Rechtsschutz, Ihrer externen Rechtsabteilung zum monatlichen Festpreis.

Grundlagen

Was sind AGB und brauche ich als Unternehmen AGB?

AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss stellt (§ 305 Abs. 1 BGB). Eine gesetzliche Pflicht, AGB zu verwenden, gibt es nicht. Ohne AGB gelten jedoch ausschließlich die gesetzlichen Regelungen – und die sind selten auf Ihr Geschäft zugeschnitten.

Immer wenn ein Unternehmen seine Vertragsbedingungen einseitig vorformuliert und sie bei mehreren Vertragsschlüssen zugrunde legt, handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen – unabhängig davon, ob sie „AGB“, „Liefer- und Zahlungsbedingungen“ oder „Nutzungsbedingungen“ heißen. Was in AGB zulässig ist, regeln die §§ 305–310 BGB. Leitlinie des Gesetzgebers ist dabei der Schutz des Vertragspartners, der die Bedingungen nicht aushandeln kann.

Welche Vorteile haben eigene AGB?

  • Klare Regeln: Vertragsschluss, Zahlung, Lieferung und Haftung sind für alle Kunden einheitlich festgelegt.
  • Effiziente Abläufe: Sie müssen nicht jeden Vertrag einzeln verhandeln – das spart Zeit und Kosten.
  • Gestaltung im eigenen Interesse: Etwa durch eine Haftungsbeschränkung oder einen Eigentumsvorbehalt innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
  • Informationspflichten erfüllen: Im Onlinehandel bestehen umfangreiche Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, etwa zu den technischen Schritten des Vertragsschlusses oder zum Widerrufsrecht. AGB sind ein üblicher Ort, diese Informationen strukturiert bereitzustellen.

Damit AGB diese Vorteile entfalten, müssen sie zu Ihren Produkten, Abläufen und Kunden passen und mit Gesetz und aktueller Rechtsprechung übereinstimmen.

Kosten

Was kostet es, AGB erstellen zu lassen?

Kostenlose Generatoren und Muster sind günstig, bilden Ihr Geschäft aber nur pauschal ab. Bei LEGAL SMART ist die anwaltliche Erstellung Ihrer AGB im Rechtsschutz enthalten – ab 89,00 € im Monat zzgl. USt.. Bestehende AGB prüfen wir mit dem Vertragscheck zum Festpreis.

Ein Einzelprodukt „AGB erstellen“ bieten wir bewusst nicht an. AGB müssen gepflegt werden: Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechung und neue Produkte oder Vertriebswege machen Anpassungen nötig. Deshalb ist die AGB-Erstellung Teil unseres LEGAL SMART Rechtsschutzes – Ihrer externen Rechtsabteilung mit laufender Vertragsprüfung und festem anwaltlichem Ansprechpartner.

LEGAL SMART Rechtsschutz
ab 89,00 € im Monat zzgl. USt.
  • Erstellung AGB B2C inkl. Widerrufsbelehrung (ab 3 Jahren Laufzeit)
  • Eigene AGB für Ihr Unternehmen (bei 5 Jahren Laufzeit)
  • Laufende Vertragsprüfung
  • Fester anwaltlicher Ansprechpartner
  • Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden
  • Inkasso ab 1 €
Rechtsschutz ansehen
Vertragscheck
299,00 € inkl. MwSt.
  • Anwaltliche Prüfung Ihrer bestehenden AGB oder eines Vertrags
  • Innerhalb weniger Werktage
  • Einschätzung zur Wirksamkeit
  • Hinweise auf kritische Klauseln
  • Ihre Handlungsmöglichkeiten
AGB prüfen lassen
Anwaltliche Erstberatung
149,00 € inkl. MwSt.
  • Für alle, die noch unsicher sind
  • Klärung Ihrer Fragen rund um AGB
  • Einordnung: Erstellung, Prüfung oder Anpassung
Erstberatung buchen

Rechtsschutz: Preis abhängig von Unternehmensgröße und Laufzeit; Leistungsumfang je Laufzeit. Laufzeiten 1, 3 oder 5 Jahre. Lieber erst sprechen? Kostenlose Erstberatung per Termin vereinbaren.

B2B & B2C

Was unterscheidet AGB für B2B und B2C?

Für alle AGB gilt die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB: Klauseln dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Gegenüber Verbrauchern (B2C) gelten zusätzlich die Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB unmittelbar. Gegenüber Unternehmern (B2B) wirken sie über § 307 BGB nur mittelbar – das schafft mehr, aber keinen grenzenlosen Spielraum.

AGB für Verbraucher (B2C)

  • Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB gelten unmittelbar
  • Strenge Einbeziehung nach § 305 Abs. 2 BGB
  • Informationspflichten im Fernabsatz, Widerrufsbelehrung
  • Haftungsausschlüsse nur sehr eingeschränkt zulässig
  • Gerichtsstandsvereinbarungen grundsätzlich unzulässig

AGB für Unternehmer (B2B)

  • Inhaltskontrolle über § 307 BGB, §§ 308, 309 BGB als Wertungsmaßstab
  • Einbeziehung nach allgemeinen Regeln (§ 310 Abs. 1 BGB)
  • Mehr Spielraum, z. B. bei Haftung und Gewährleistung
  • Gerichtsstandsvereinbarung unter Kaufleuten möglich
  • Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt

Zusätzlich gilt für beide Bereiche: Überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil, und Zweifel bei der Auslegung gehen zulasten des Verwenders (§ 305c BGB). Klauseln müssen klar und verständlich formuliert sein (Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB). Wer an Unternehmer und Verbraucher verkauft, sollte die Unterschiede in den AGB sauber trennen.

Einbeziehung

Wie werden AGB wirksam Vertragsbestandteil?

Gegenüber Verbrauchern werden AGB nur Vertragsbestandteil, wenn Sie bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweisen, eine zumutbare Kenntnisnahme ermöglichen und der Kunde einverstanden ist (§ 305 Abs. 2 BGB). Im B2B-Verkehr genügt nach § 310 Abs. 1 BGB eine Einbeziehung nach allgemeinen Regeln.

B2C: Einbeziehung im Onlineshop und im Laden

Der Hinweis muss vor oder bei Vertragsschluss erfolgen – AGB auf der Rechnung oder dem Lieferschein kommen zu spät. Im Onlineshop hat sich ein gut sichtbarer Hinweis mit Link im Bestellprozess bewährt. Zusätzlich müssen Kunden die AGB bei Vertragsschluss abrufen und in wiedergabefähiger Form speichern können.

B2B: Einbeziehung nach allgemeinen Regeln

Unter Unternehmern reicht es grundsätzlich, wenn erkennbar ist, dass Ihre AGB gelten sollen, und der Vertragspartner zumutbar von ihnen Kenntnis nehmen kann – etwa durch einen Hinweis im Angebot. Verwenden beide Seiten eigene AGB, gelten widersprechende Klauseln in der Regel nicht; an ihre Stelle tritt das Gesetz. Gut abgestimmte AGB berücksichtigen diese Situation.

Risiken

Welche Risiken haben Muster-AGB und kopierte AGB?

Muster-AGB passen selten genau zum eigenen Geschäft und enthalten oft veraltete oder unwirksame Klauseln. Unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern können von Wettbewerbern nach dem UWG und von Verbänden nach dem UKlaG abgemahnt werden. Wer fremde AGB kopiert, riskiert zusätzlich eine Urheberrechtsverletzung.

  • Unwirksamkeit: Ist eine Klausel unwirksam, gilt nach § 306 BGB die gesetzliche Regelung. Eine geltungserhaltende Reduktion auf das gerade noch Zulässige gibt es grundsätzlich nicht – die gewünschte Absicherung entfällt dann vollständig.
  • Abmahnung: Unwirksame AGB-Klauseln im Verbrauchergeschäft können als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden. Mehr dazu auf unserer Seite zu Abmahnungen im Wettbewerbsrecht.
  • Urheberrecht: AGB-Texte können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie individuell gestaltet sind. Das Kopieren der AGB eines Wettbewerbers kann daher abgemahnt werden.
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Eine falsche oder fehlende Belehrung verlängert die Widerrufsfrist bei Verbraucherverträgen über Waren und Dienstleistungen auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.

AGB stehen selten allein: Auch Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Einwilligung sollten zusammenpassen. Ihre Website prüfen wir dazu mit dem DSGVO Website Update.

Inhalte

Was gehört typischerweise in AGB?

Typische Regelungen betreffen Vertragsschluss, Preise und Zahlung, Lieferung, Gewährleistung, Haftung und Eigentumsvorbehalt. Welche Klauseln Sie konkret brauchen, hängt von Ihrem Geschäftsmodell und Ihren Kunden ab.

  • Geltungsbereich und Vertragsschluss: Für wen die AGB gelten und wann ein Vertrag zustande kommt.
  • Preise und Zahlung: Zahlungsarten, Fälligkeit, Zahlungsverzug.
  • Lieferung und Leistung: Lieferzeiten, Versand, Gefahrübergang, Mitwirkungspflichten.
  • Gewährleistung: Mängelrechte – gegenüber Verbrauchern nur eingeschränkt gestaltbar.
  • Haftungsbeschränkung: Innerhalb der Grenzen von § 309 Nr. 7 BGB bzw. § 307 BGB.
  • Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Ihr Eigentum.
  • Widerrufsbelehrung: Bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen mit Verbrauchern.
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht: Gerichtsstandsvereinbarungen nur im B2B-Verkehr unter Kaufleuten.
Ablauf

Wie läuft die AGB-Erstellung mit LEGAL SMART ab?

Sie schließen den LEGAL SMART Rechtsschutz mit passender Laufzeit ab, wir klären Ihr Geschäftsmodell und erstellen Ihre AGB. Danach bleiben wir Ihr fester Ansprechpartner für Anpassungen und weitere Vertragsfragen.

01
Rechtsschutz wählen

Sie wählen den LEGAL SMART Rechtsschutz mit der passenden Laufzeit: AGB B2C ab 3 Jahren, eigene AGB für Ihr Unternehmen bei 5 Jahren Laufzeit.

02
Geschäftsmodell klären

Ihr fester anwaltlicher Ansprechpartner klärt mit Ihnen Produkte, Vertriebswege, Kundengruppen und Ihre Abläufe.

03
AGB-Entwurf

Wir erstellen Ihre AGB passend zu Ihrem Geschäft – im B2C inklusive Widerrufsbelehrung – und erläutern Ihnen die wichtigsten Klauseln.

04
Abstimmung & Einbindung

Nach Ihrer Rückmeldung finalisieren wir die AGB und geben Hinweise, wie Sie sie wirksam in Shop, Angebote und Verträge einbeziehen.

05
Laufende Betreuung

Während der Laufzeit prüfen wir weitere Verträge und stehen Ihnen bei Fragen zur Seite – Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden.

Kostenlose Erstberatung unter 030 . 69 20 51 75 0

Sie sind unsicher, ob Sie neue AGB brauchen oder Ihre bestehenden ausreichen? Sprechen Sie uns unverbindlich an.

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FAQ

Häufige Fragen zum Erstellen von AGB

Muss ich als Unternehmen AGB haben?
Nein, eine gesetzliche Pflicht zur Verwendung von AGB gibt es nicht. Ohne AGB gelten die gesetzlichen Regelungen, etwa zu Haftung, Gewährleistung und Zahlung. Eigene AGB ermöglichen es, diese Punkte innerhalb der gesetzlichen Grenzen im eigenen Interesse zu regeln und Abläufe zu vereinheitlichen.
Was kostet es, AGB bei LEGAL SMART erstellen zu lassen?
Die Erstellung von AGB bieten wir nicht als Einzelprodukt an. Sie ist im LEGAL SMART Rechtsschutz enthalten: AGB für das Verbrauchergeschäft (B2C, inklusive Widerrufsbelehrung) ab 3 Jahren Laufzeit, eigene AGB für Ihr Unternehmen bei 5 Jahren Laufzeit. Der Monatspreis richtet sich nach Unternehmensgröße und Laufzeit.
Kann ich AGB aus einem Generator oder Muster verwenden?
Das ist rechtlich möglich, aber riskant. Muster bilden Ihre Produkte, Abläufe und Interessen nur zufällig ab und sind schnell veraltet. Unwirksame Klauseln können im Verbrauchergeschäft von Wettbewerbern oder Verbänden abgemahnt werden.
Darf ich die AGB eines Wettbewerbers kopieren?
Davon ist abzuraten. AGB-Texte können urheberrechtlich geschützt sein, sodass eine Kopie abgemahnt werden kann. Zudem passen fremde AGB in aller Regel nicht zu Ihrem eigenen Geschäftsmodell.
Was passiert, wenn eine Klausel in meinen AGB unwirksam ist?
Nach § 306 BGB bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Eine Reduzierung der Klausel auf das gerade noch Zulässige findet grundsätzlich nicht statt. Gegenüber Verbrauchern kommt das Risiko einer Abmahnung hinzu.
Brauche ich unterschiedliche AGB für B2B und B2C?
Häufig ja. Gegenüber Verbrauchern gelten die Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB unmittelbar und zusätzliche Informationspflichten, gegenüber Unternehmern bestehen mehr Gestaltungsspielräume, etwa beim Gerichtsstand. Wer an beide Gruppen verkauft, sollte die Unterschiede klar abbilden.
Wie binde ich meine AGB wirksam in den Vertrag ein?
Gegenüber Verbrauchern müssen Sie bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen, ihnen eine zumutbare Kenntnisnahme ermöglichen und deren Einverständnis einholen (§ 305 Abs. 2 BGB). Im Onlinehandel müssen die AGB zudem abrufbar und speicherbar sein. Gegenüber Unternehmern genügt eine Einbeziehung nach allgemeinen Regeln (§ 310 Abs. 1 BGB).
Kann LEGAL SMART meine bestehenden AGB prüfen?
Ja. Mit dem Vertragscheck zum Festpreis prüft ein Anwalt Ihre AGB innerhalb weniger Werktage und gibt Ihnen eine Einschätzung zu Wirksamkeit, kritischen Klauseln und Ihren Handlungsmöglichkeiten.

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