KI-Nachahmung verletzt das Recht an der eigenen Stimme: Urteil des LG Berlin II (Az. 2 O 202/24) und seine Bedeutung
Die Klonung einer Stimme durch Künstliche Intelligenz kann mehr sein als eine technische Spielerei: Sie kann die grundrechtlich geschützte Persönlichkeit verletzen und zivilrechtliche Ansprüche auslösen. Das Landgericht Berlin II hat mit Urteil vom 20. August 2025 (Az. 2 O 202/24) entschieden, dass die Verwendung einer per KI erzeugten Stimme, die der bekannten Synchronstimme des Schauspielers Manfred Lehmann stark ähnelt, das Recht an der eigenen Stimme verletzt und einen Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr begründet. […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 8. September 2025