MARKE ÜBERTRAGEN

Markenrechte auf dem aktuellen Stand
Markenübertragung

Eine Marke ist ein Recht, welches sich auch auf eine andere Person übertragen lässt

Markenübertragung

ÜBERTRAGUNG IHRER MARKE

Neben der Möglichkeit für eine Marke eine Markenlizenz zu erteilen, können Marken auch auf einen Dritten, einen neuen Markeninhaber, gemäß §27 Abs.1 1. Alt MarkenG übertragen werden. Übertragungsfähig sind Marken bereits ab dem Antrag zur Eintragung einer Marke. Nicht notwendig ist, dass die Marke bereits eingetragen ist. Übertragbar sind alle Arten von Marken im Sinne von § 4 MarkenG, auch die aufgrund von Verkehrsgeltung entstandenen Marken (§ 4 Nr. 2 MarkenG) und die notorischen Marken (§ 4 Nr. 3 MarkenG). Zu beachten ist jedoch, dass der Erwerber nach Übertragung die zum Erhalt der Verkehrsgeltung erforderlichen Maßnahmen treffen muss. Auch können Marken ganz oder teilweise, z.B. nur für bestimmte Waren- oder Dienstleistungsklassen (sog. Nizza-Klassen) übertragen werden. Eine Teilübertragung nach § 27 Abs. 4 MarkenG kommt z.B. in Betracht, wenn der Markeninhaber die Marke nicht mehr für alle vom Markenschutz umfassten Waren oder Dienstleistungen nutzen will oder ein Teilgeschäftsbetrieb übergeht.

Für eine Markenübertragung muss ein Übertragungsvortrag, mindestens durch einen Antrag beim zuständigen Markenamt, erfolgen. Der Antrag an das zuständige Markenamt muss dabei entweder von beiden Parteien gestellt werden oder die Parteien schließen einen Markenübertragungsvertrag, welcher dann mit dem Antrag beim Markenamt eingereicht werden kann, weil die Übertragung der Marke gegenüber dem Markenamt nachzuweisen ist. Das Markenamt prüft anschließend den Antrag und korrigiert dann das Markenregister, indem es die Marke in dem Umfang auf den neuen Markeninhaber umschreibt, in dem es beantragt bzw. vereinbart wurde.

Im Gegensatz zu dem über die Website der Markenämter verfügbaren Anträge bietet der Markenübertragungsvertrag die Möglichkeit alle Einzelheiten der Übertragung zwischen den Parteien zu regeln. Hierzu gehört der Umfang der Übertragung, der möglicherweise vereinbarte Kaufpreis inkl. Zahlungsmodalitäten (Einmalzahlung / Ratenzahlung) und verschiedene andere Punkte, wie die Haftung oder eine diesbezügliche Freistellung oder Garantien.

Markenübertragung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
Eine Marke kann auch kraft Gesetzes auf einen Dritten übergehen. Hierzu gehört als Erwerbsgrund insbesondere die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers auf den Erben gemäß §1922 Abs.1 BGB.

Der Rechtsübergang einer Marke muss zwar weder beim Deutschen Patent- und Markenamt angezeigt noch steht eine fehlende Eintragung des Rechtsübergangs im Markenregister der Wirksamkeit des Markenübergangs entgegen.

Jedoch ist zu empfehlen, dass auch in diesem Fall die Übertragung der Marke in das Markenregister eingetragen wird, damit sich z.B. der Erbe dann auch im Rechtsverkehr auf das nun ihm zustehende Markenrecht unproblematisch berufen kann, weil er im Markenregister als Markeninhaber ausgewiesen ist.

Markenübertragung durch Übergang des Geschäftsbetriebes
Gemäß § 27 Abs. 2 MarkenG geht eine Marke im Zweifel auf einen Dritten bei der Übertragung des Geschäftsbetriebes oder dem Teil des Geschäftsbetriebes, zu dem die Marke gehört, mit über. Diese gesetzliche Auslegungsregel greift jedoch nur dann ein, wenn die Parteien ausnahmsweise im Rahmen einer Übertragung eines Geschäftsbetriebes keine Regelung hinsichtlich der Markenrechte getroffen haben und/oder die Marke durch den Markeninhaber nicht vorher anderweitig übertragen wurde.

Denn die Marke kann natürlich durch eine entsprechende Vereinbarung von dem Geschäftsbetrieb getrennt werden und auf einen Dritten übertragen werden. Ebenso kann der Geschäftsbetrieb auch ohne die Marke auf einen Dritten übertragen werden.

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

VORTEILE

LEGAL TECH PLUS

LEGAL SMART | Die innovative Legal Tech Kanzlei aus Berlin vereint alle Vorteile. LEGAL SMART vereint sämtliche Vorteile einer klassischen Anwaltskanzlei mit dem userfreundlichen Angebot eines Legal Tech Unternehmens. Wir haben unsere Prozesse wie ein Legal Tech Unternehmen ausgerichtet und können Sie trotzdem mit der Kompetenz einer Rechtsanwaltskanzlei in allen Fragen des Wirtschafts- und Zivilrechts beraten.

Wie geht das? Wir entwickeln seit Jahren innovative Technologie, welche uns bei der täglichen Arbeit für optimale und schnelle Ergebnisse für unsere Mandanten unterstützt oder die wir Ihnen direkt online zur Verfügung stellen können.

LEGAL SMART ist eine im Wirtschats- und Zivilrecht tätige Rechtsanwaltskanzlei und berät und vertritt Unternehmen und Verbraucher im vorgerichtlichen wie im gerichtlichen Verfahren. Dabei entwickeln wir für unsere Mandanten immer eine auf den wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtete Strategie; wir sprechen eine klare Sprache mit unseren Mandanten und begleiten Sie regelmäßig auch bei der Umsetzung der erzielten Ergebnisse.
Legal Tech wird dort angeboten, wo für ein bestimmtes rechtliches Problem eine Lösung unter Einsatz einer Online-Assistenten möglich ist. Legal Tech zeichnet sich dabei dadurch aus, dass schnelle Lösungen erzielt werden und das Problem komplett abgegeben werden kann. Aber warum sollte das nur außerhalb einer Anwaltskanzlei möglich sein? Das haben wir uns auch gedacht und deshalb mit der hohen Kompetenz unserer Rechtsanwälte für unsere Mandanten schnelle Lösungen in Anwaltsqualität entwickelt. Nutzen Sie unsere einfachen Online-Assistenten und wir erledigen den Rest für Sie.
Digitale Rechtsprodukte sind ein Teil der Zukunft des Rechtsmarkts. LEGAL SMART war die erste Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland, die digitale Rechtsprodukte angeboten hat, um Mandanten jederzeit online verfügbare Lösungen in Anwaltsqualität zur Verfügung zu stellen. Und unser Team entwickelt dort stämdig neue Lösungen, wo die Ergebnisse online und offline dieselbe Qualität aufweisen und für den konkreten Einzelfall geeignet sind.
Bei LEGAL SMART arbeiten Anwälte mit Visionen und dem Ziel, die Zukunft des Rechtsmarkts neu zu gestalten. Sie werden durch innovative, junge Leute aus verschiendenen Bereichen unterstützt, um durch effiziente Prozesse immer wieder neue Wege zum besten Rechtsschutz zu finden. Denn wir glauben, dass nicht nur Start-Ups innovativ sein können.
LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung DE+
499,00 €

Markenanmeldung DE+

Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen

LEGAL SMART Rechtsprodukt DSGVO Website Update
249,00 €

DSGVO Website Update

Das Update für Ihre Website nach den Anforderungen der DSGVO und haben Sie keine Angst vor Abmahnungen oder Bußgeldern.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART ist eine innovative Legal Tech Kanzlei, die sich auf wirtschaftsrechtliche Themen spezialisiert hat. Durch die Optimierung interner und externer Prozesse bietet LEGAL SMART digitale, vorgerichtliche sowie gerichtliche Beratung und Vertretung für Unternehmen. Das Ziel ist es, Recht für jeden zugänglich zu machen – schnell, digital und mit der Expertise einer erfahrenen Kanzlei. LEGAL SMART bietet zahlreiche Vorteile, die speziell auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugeschnitten sind. Durch optimierte Prozesse und digitale Lösungen können Unternehmen Zeit und Geld sparen. Die stetige anwaltliche Begleitung und Prüfung aller unternehmerischen Abläufe sorgt für rechtliche Sicherheit in sämtlichen Handlungen. Ein bedeutender Vorteil ist die transparente Preisgestaltung, die rechtliche Dienstleistungen zu fest kalkulierbaren Preisen ermöglicht. LEGAL SMART bietet eine umfassende Palette an Dienstleistungen, die sowohl vorgerichtliche als auch gerichtliche Vertretung umfassen. Dank innovativer technologischer Prozesse können verschiedene anwaltliche Leistungen durch Online-Assistenten jederzeit in Anspruch genommen werden. LEGAL SMART richtet sich primär an kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-Ups, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten können. Diese Unternehmen profitieren besonders von den digitalen und kosteneffizienten Lösungen, die LEGAL SMART bietet. Darüber hinaus bietet LEGAL SMART auch verschiedene Lösungen für Verbraucher an.