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Markenrecht | LEGAL SMART
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FACHGEBIET Markenrecht

M arken gehören heute zu den wichtigsten Schutzgütern eines Unternehmens. Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich dabei nicht unwesentlich anhand des Wertes der jeweiligen Unternehmensmarken, je nach Bekanntheit und Kennzeichnungsstärke.

Markenrechtlich geschützt werden kann grundsätzlich jedes Zeichen, das geeignet ist, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Da die Wahl der Markenform mitentscheidend für deren Schutzumfang ist, bedarf es daher einer sorgfältigen Abwägung. Im Wesentlichen wird zwischen Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken, dreidimensionale Marken und Hörmarken unterschieden.

Eine rechtlich fundierte Markenstrategie bestimmt dabei schon vor Anmeldung der Marke über die notwendige rechtliche Sicherheit eines Markeninhabers sowie den rechtlichen Erfolg und die Durchsetzbarkeit von Markenrechten.

Der Markenschutz erlaubt es dem Markeninhaber, Dritten die Verwendung einer identischen oder ähnlichen Marke zu verbieten, wenn eine Verwechslungsgefahr bezüglich der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen besteht. Er erlaubt es dem Markeninhaber jedoch auch, seine Marke mit einer Lizenz zu belegen und von Dritten, die seine Marke nutzen möchten, eine Lizenzgebühr zu verlangen.

Diese weit reichenden Befugnisse verlangen jedoch, dass der Markeninhaber seine Marke im Anschluss an die Anmeldung im geschäftlichen Verkehr für die Waren oder Dienstleistungen benutzt, für die sie eingetragen ist. Andernfalls droht er die umfassenden Schutzrechte zu verlieren. Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass Einzelne sich Marken zwar eingetragen lassen, diese dann aber für die Schutzdauer von 10 Jahren nicht benutzen.

MARKENBERATUNG

Marken schaffen Vertrauen in Produkte und Dienstleistungen. Aus diesem Grunde werden sie immer wichtiger für große und mittelständische, aber auch in den letzten Jahren für kleinere Unternehmen. Mit den nachfolgenden Ausführungen und in unserer Markenboutique möchten wir einige grundsätzliche Informationen zu den Vorteilen eines Markenschutzes sowie dem durchzuführenden Verfahren und den Schutzmöglichkeiten einer Marke vorstellen.

MARKENANMELDUNG

Nachdem Sie uns Ihre Marke mitgeteilt haben, prüfen wir im ersten Schritt, ob der Markenanmeldung bereits absolute Eintragungshindernisse entgegenstehen. Dies wäre z. B. der Fall, wenn es der Marke an Unterscheidungskraft fehlt, wenn sie lediglich unmittelbar beschreibend für die Ware/Dienstleistung ist, wenn eine offensichtliche Irreführungsgefahr besteht oder die Marke gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstößt.

Im nächsten Schritt erfolgt eine summarische Recherche über die Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes, ob bereits identische Marken eingetragen sind, die einer Eintragung Ihrer Marke entgegenstehen könnten. Diese Prüfung wird durch das Patent- und Markenamt im Anmeldeverfahren nicht vorgenommen. Sie dient dem Zweck, offensichtlichen Widersprüchen gegen die Eintragung sowie einer eventuellen Löschung Ihrer Marke vorzubeugen, kann diese jedoch nicht gänzlich ausschließen.

Marken werden grundsätzlich für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen eingetragen, die in insgesamt 45 Klassen eingeteilt sind. Hiernach bestimmt sich der Schutzumfang Ihrer Marke. Im Rahmen des Pauschalangebotes bekommen Sie von uns Vorschläge für bis zu drei Klassen, die Ihnen den wirksamsten Schutz Ihrer Marke bieten.

Abschließend führen wir die administrative Markenanmeldung beim Deutsche Patent- und Markenamt durch.

MARKENÜBERWACHUNG

Als Markeninhaber ist es von besonderer Bedeutung die Ihnen durch den Markenschutz zustehenden Markenrechte zu schützen. Aus diesem Grunde bietet LEGAL SMART die Möglichkeiten einer Markenüberwachung durch auf das Markenrecht spezialisierte Rechtsanwälte an.

Markenanmeldungen werden von den internationalen Markenämtern und auch vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ausschließlich nach formellen Gesichtspunkten geprüft. Es wird nicht geprüft, ob bereits gleiche oder ähnliche Eintragungen existieren. Durch dieses Verfahren ist es ohne weiteres möglich, dass mehrere identische oder ähnliche Marken für verschiedene Inhaber eingetragen werden. Dem kann man hinsichtlich einer bereits eingetragenen Marke durch die Überwachung der Anmeldungen oder Eintragungen von Marken entgegenwirken.

LEGAL SMART überwacht für seine Mandanten die Markenregister im Hinblick auf Neueintragungen und/oder Neuanmeldungen. Unsere Markenanwälte prüfen die Markenregister dann regelmäßig auf identische und/oder ähnliche Zeichen und richtet sich im Kollisionsfall, nach einer umfassenden juristischen Prüfung, mit einer Handlungsempfehlung an seine Mandanten, so dass die Mandanten von LEGAL SMART jederzeit über etwaige beeinträchtigende Anmeldungen informiert sind und entscheiden können, ob Ihre Markenrechte gegenüber der Neueintragung verteidigt werden sollen.

MARKENVERTEIDIGUNG

Wenn eine Marke angemeldet wurde, in das Markenregister eingetragen ist und damit Schutz entfaltet stellen sich oftmals neue Fragestellungen für den Markeninhaber. Da eine Marke ein besonderes Image der dahinter stehenden Waren- und Dienstleistungen verspricht entwickelt der Markt ein besonderes Vertrauen in die Qualität und die Herkunft der unter dieser Marke angebotenen Waren- und Dienstleistungen.

Anbieter vergleichbarer Produkte oder Dienstleistungen möchten aus diesem Grunde oftmals von dem guten Ruf einer Marke profitieren und bieten gleiche oder ähnliche Waren und Dienstleistungen unter demselben oder einem ähnlichen Kennzeichen an. Der Effekt: Die Kunden könnten hierdurch getäuscht werden, wodurch insbesondere der Absatz der markenrechtlich geschützten Produkte und/oder Dienstleistungen abnimmt. Auch ist es möglich, dass Dritte eine ähnliche oder dieselbe Marke anmelden möchten oder sie bereits eingetragen ist.

LEGAL SMART vertritt nationale und internationale Mandanten bei der Verteidigung ihrer Markenrechte, etwa im Rahmen von Widerspruchsverfahren vor den zuständigen Markenämtern (z.B. dem Deutschen Patent- und Markenamt bzw. dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) gegen neu eingetragene Marken oder bei Löschungsklagen.

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