Vorsorgevollmacht
Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.
Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie dies geschieht. Der Erblasser kann dies in einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) bestimmen. Unterläßt der Erblasser die Errichtung einer letztwillige Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge. Dies führt häufig zu nicht gewollten Ergebnissen und unangenehmen Überraschungen.
Hat z.B. ein Ehepaar zwei Kinder und ist gemeinsamer Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, bilden bei Versterben eines der Ehegatten der überlebende Ehegatte und die beiden Kinder eine Erbengemeinschaft. Die Kinder sind dann Miteigentümer der Immobilie, über die nunmehr nur noch alle Erben gemeinsam verfügen können. Wenn also der überlebende Ehegatte ein Darlehen benötigt oder die Immobilie verkaufen möchte, geht das nur noch mit der Mitwirkung und Zustimmung der beiden Kinder. Besonders problematisch wird es dann, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, für die dann vor allem bei der Erbauseinandersetzung ein Ergänzungspfleger bestellt werden muss, da der überlebende Elternteil insoweit nicht vertretungsberechtigt ist.
Auch wer verheiratet ist und keine Kinder hat, kann im Todesfall des Ehepartners eine unangenehme Überraschung erleben. Der überlebende Ehegatte wird nicht etwa Alleinerbe. Auch die Schwiegereltern bzw. nach deren Tod die Geschwister des Ehegatten werden Miterben und müssen ggfs. ausgezahlt werden.
Erheblich größere Nachteile erleiden überlebende Partner bei unverheirateten Paaren. Sie gelten erbrechtlich als nicht miteinander verwandt, sodass gesetzliche Erben die Eltern oder Geschwister werden. Ist Grundbesitz vorhanden, kann dies zu völlig unsachgerechten Ergebnissen führen, die den Partner in finanzielle Schwierigkeiten bringen können. Selbst in jungen Jahren sollte daher durch eine Nachlassplanung vorgebeugt werden.
Häufigste Problemfälle bei der gesetzlichen Erbfolge sind
Die Nachlassplanung ist eine äußerst komplexe Angelegenheit, die nicht nur umfassende rechtliche Kenntnisse im Bereich des Erbrechts erfordert. Bei der Planung wollen auch die Auswirkungen im Finanzbereich sowie im Steuerrecht wohl überlegt sein, um eine optimale Lösung zu finden. Nicht zuletzt führt die Erbschaft häufig zu Unfrieden unter den Erben, speziell im familiären Rahmen. Dies alles gilt es abzuwägen, um zu einer vernünftigen Nachlassplanung zu gelangen. Lassen Sie sich hierbei durch unsere professionelle Beratung unterstützen, die sorgfältig alle möglichen alternativen Szenarien und deren Auswirkungen betrachtet und Ihnen einen Lösungsvorschlag unterbreitet, um für sich und Ihre Angehörigen eine rechtlich beruhigende Lösung zu schaffen.
Verschieben Sie Ihre Nachlassplanung nicht. Bei zu langem Hinauszögern nämlich erhöht sich das Gefahrenpotential für die Nachkommen. Insbesondere dann, wenn man der Allein- oder Hauptverdiener der Familie ist. Jederzeit kann es zu einem Unfall kommen oder man erkrankt plötzlich schwer. Im Ernstfall kann man dann komplexe Dinge nicht mehr rechtzeitig abwägen. Daher ist es von immenser Wichtigkeit, frühzeitig für den Fall der Fälle vorzusorgen und seine Familie mithilfe einer Nachlassplanung abzusichern.
Bei der Nachlassplanung ist die Errichtung eines Testaments der wesentliche Bestandteil. Mit einer solchen letztwilligen Verfügung kann man Anordnungen bezüglich der Aufteilung seines eigenen Vermögens treffen, die im Falle des eigenen Todes befolgt werden müssen, es sei denn, sie verstoßen gegen geltendes Recht, vor allem das Erbrecht.
Zu einer sorgfältigen und vorausschauenden Nachlassplanung gehört aber weitaus mehr als die Erstellung eines Testaments. So handelt es sich bei der Nachlassplanung vielmehr um eine Vermögens- und Lebensplanung, die perfekt aufeinander abgestimmt sein sollten, um mögliche gravierende Nachteile zu vermeiden. Häufig wird z.B. zwecks Aufteilung des Nachlasses unter den Erben oder zur Bezahlung von Erbschaftsteuer Geld benötigt, der Nachlass besteht aber zum großen Teil aus schwer verkäuflichen Gegenständen (z.B. Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen). Dann sind Erbstreitigkeiten bei der Aufteilung unter den Erben eine häufige Folge.
Im Zuge dessen ist eine Vermögensaufstellung und gegebenenfalls eine Vermögensanalyse unverzichtbar, schließlich muss man erst einmal wissen, welches Vermögen man besitzt, damit man anschließend eine entsprechende Planung durchführen kann. Daher sollte man im Rahmen einer Nachlassplanung nicht nur an seinen eigenen Tod denken, sondern schon zu Lebzeiten versuchen, seine Vermögensaufstellung zumindest zum Teil möglichst optimal für die zukünftigen Erben vorzubereiten.
Schenkungen werden in gleicher Art und Höhe besteuert wie eine Erbschaft. Alle zehn Jahre werden die Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuerfreibeträge aufs Neue gewährt. So kann nach der seit 1.1.2009 gültigen Rechtslage jedes Elternteil pro Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei übertragen. Ehegatten haben einen höheren Freibetrag von 500.000 Euro und können sich untereinander darüber hinaus die selbstgenutzte Wohnimmobilie steuerfrei schenken unter der Voraussetzung, sie wohnen noch 10 Jahre darin. Andere Verwandte wie Geschwister, Enkel, Neffen usw. wurden durch die Erbschaftssteuerreform stark benachteiligt.
Wer zu Lebzeiten sein Eigenheim nicht ganz aus der Hand geben will, kann beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht oder auch ein Nießbrauchrecht zu seinen Gunsten vereinbaren. So stehen dem Schenkenden trotz Übertragung des Eigentums weiterhin sämtliche Nutzen und Lasten des übertragenen Grundbesitzes zu.
Insbesondere in steuerlicher Hinsicht lohnt sich eine umfassende und frühzeitige Nachlassplanung, weil man auf diese Art und Weise die gesetzlichen Freibeträge am besten ausnutzen kann. So empfiehlt es sich beispielsweise, das Vermögen so früh wie möglich auf die nächste Generation zu übertragen und bereits zu Lebzeiten Schenkungen tätigen, vor allem, wenn man viel zu vererben hätte und die Erben bei Anfall der Erbschaft steuerpflichtig wären. Um Erbschaftsteuer zu vermeiden, sollte man den Freibetrag mit einer Schenkung ausnutzen. Zehn Jahre später kann der Freibetrag erneut genutzt werden, sodass sich eine frühe Schenkung lohnt.
Eine Nachlassplanung umfasst also weitaus mehr als die bloße Erstellung eines Testaments, obwohl dies selbstverständlich ein wesentlicher Bestandteil ist. Bei der Nachlassplanung geht es jedoch nicht nur um die Weitergabe des Vermögens, sondern auch um die Vermeidung von Erbschaftssteuer.
Wer dies gut durchdacht und geplant angeht und sich gegebenenfalls professionelle Hilfe holt, kann mit der Nachlassplanung das Meiste generationsübergreifend aus seinem Vermögen machen, indem er Steuern spart, Freibeträge ausschöpft und zudem seine Familie finanziell absichert. Somit sollte man sich schon möglichst früh mit dem Thema Nachlassplanung befassen, um sein Vermögen vorausschauend weitergeben zu können.
Die Beratungszeit beträgt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen maximal 15 Minuten pro Anruf
Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.
Vorsorgevollmacht (Rechtsprodukt)
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