Verteidigung Filesharing Abmahnung
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Im 21. Jahrhundert gehört auch der digitale Nachlass zu einer Nachlassplanung.
Das Haus bekommen die Kinder, die Katze die Nachbarin und das Bargeld wird gespendet – aber was passiert mit dem digitalen Erbe? Rund zwei Drittel der Internetznutzer haben sich um diese Frage noch keine Gedanken gemacht. Wir erklären, warum Sie nicht zu dieser Gruppe gehören sollten!
Was gehört zum digitalen Erbe?
Zum digitalen Erbe oder auch digitaler Nachlass genannt, gehören alle digitalen Verträge zum Beispiel mit Paypal, Online-Banken und Cloud-Speichern, aber auch Social-Media-Accounts, Passwörter vom Handy und Laptop und alle Dateien wie E-Mails, Dokumente und Fotos.
Was muss getan werden?
Wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Bankguthaben, Ihre Fotos und WhatsApp-Nachrichten nach Ihrem Tod irgendjemandem in die Hände fallen, sondern einer bestimmten Person, müssen Sie dies vor Ihrem Tod schriftlich festlegen.
Übersicht der Accounts
Fertigen Sie dafür eine Liste an, mit dem Namen des Unternehmens (WhatsApp, Paypal,…) sowie dem dazugehörigen Benutzernamen und Passwort. Überlegen Sie dabei genau, wo Sie sich registriert haben. Wichtig sind vor allem Banken, Depots, Versicherungen, sonstige Verträge wie Zeitschriften- oder Musikabos, E-Mail-Dienste, Cloud-Dienste, Soziale Netzwerke, Messenger, sowie alle weiteren Seiten, von denen Sie möchten, dass Ihre Daten dort gelöscht werden, zum Beispiel Online-Shops.
Testament
Dann müssen Sie in einem separaten Testament beschreiben, was mit der Liste passieren soll – wer soll sie wann bekommen und was damit tun. Sollen die Accounts gelöscht werden? Was passiert mit den Fotos und dem Geld? Dann müssen Sie das Datum angeben und eigenhändig unterschreiben.
Auch für den Fall einer alters- oder krankheitsbedingten Unfähigkeit, seine Accounts selbst zu verwalten, kann eine Regelung getroffen werden. Dafür wird eine Vorsorgevollmacht erstellt, in der ein Stellvertreter bestimmt wird, der statt einem gerichtlich bestellten Betreuer Zugriff auf die Accounts bekommt.
Verwahrung und Vertrauensperson
Diese Liste speichern Sie dann auf einem verschlüsselten oder passwortgeschützten USG-Stick und verwahren diesen getrennt von dem Passwort an einem sicheren Ort auf. Das kann zum Beispiel ein Tresor sein. Am besten ein Ort, an den Sie relativ einfach wieder herankommen, damit Sie die gesicherten Daten von Zeit zu Zeit aktualisieren können.
Den Verwahrungsort von Stick und Passwort teilen Sie dann einer Vertrauensperson mit. Dieser Person übergeben Sie das Testament mit den Handlungsanweisungen, in der die Vertrauensperson auch als solche benannt wird oder geben es zur Verwahrung einem Notar o.ä.
Müssen die Unternehmen Passwörter herausgeben?
Immer wieder stehen Angehörige verzweifelt vor Facebook, Apple und Co und bitten um die Herausgabe von Passwörtern. Doch die Unternehmen weigern sich regelmäßig. Solche Fälle sind auch schon mehrfach vor Gericht gelandet. Erst im Sommer 2018 musste der BGH (Urt. v. 12.07.18 – III ZR 183/17) über einen Fall entscheiden, bei dem die Eltern eines 15-jährigen Mädchens Zugriff auf ihren Facebook-Account haben wollten, um Hinweise auf die Todesursache zu bekommen. Facebook weigerte sich vehement. Der BGH entschied aber im Sinne der Eltern und verpflichtete Facebook, den Eltern Zugriff zu erteilen. Der digitale Nachlass müsse genauso wie der herkömmliche behandelt werden. Auch handele es sich nicht um ein höchstpersönliches Rechtsverhältnis, das nicht vererbt werden kann. So wie Briefe an die Verwandten übergehen, tun es Facebook-Nachrichten auch.
Auch Apple weigert sich in den USA ganz aktuell, iPhones zu entschlüsseln.
Solche Probleme können vermieden werden, wenn der digitale Nachlass geregelt ist.
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Natürlich ist es möglich die Regelung des digitalen Nachlasses im Testament vorzunehmen. Die Änderung oder Anpassung des Testaments ist jedoch mit hohen rechtlichen und formalen Anforderungen verbunden. Und deshalb birgt eine regelmäßige Veränderung des Testaments auch Risiken, dass dieses irgendwann unwirksam wird. Oder es gibt so viele Nachträge, dass im Todesfall niemand mehr erkennen kann, welche Regelungen nun alle getroffen worden sind.
LEGAL SMART bietet deshalb eine einfache, rechtssichere und digitale Lösung an, mit welcher der digitale Nachlass jederzeit auf dem aktuellen Stand gehalten werden kann, ohne zu befürchten, dass hierdurch die Festlegungen des Testaments unwirksam werden.
Mit dem digitalen Angebot von LEGAL SMART können Sie alle Ihre Accounts mit dem von Ihnen festgelegten Passwort verschlüsselt speichern. Zu jedem Account kann dann eine Person festgelegt werden, welche im Falle Ihres Ablebens die Zugangsdaten zu dem jeweils festgelegten Account erhalten soll. Natürlich haben Sie zusätzlich die Möglichkeit festzulegen, was mit dem jeweiligen Account passieren soll bzw. welche Maßnahmen Sie von der von Ihnen festgelegten Person erwarten.
LEGAL SMART prüft durch Vorlage des Erbscheins, ob die Voraussetzungen für die Herausgabe Ihres digitalen Nachlasses vorliegen. Im Falle Ihres Todes wird der Todesfall durch die Rechtsanwälte von LEGAL SMART bestätigt. Unser Algorithmus sorgt dann dafür, dass Ihr digitaler Nachlass ausgeführt wird, indem der jeweils festgelegten Person die Zugangsdaten für den von Ihnen hinterlegten Account mit Ihren weiteren Anweisungen übermittelt werden. So können die Menschen, denen Sie vertrauen, sich um Ihren digitalen Nachlass in Ihrem Sinne kümmern.
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