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Kein Gehalt bekommen? | LEGAL SMART

KEIN GEHALT BEKOMMEN?

Das sind Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber
KEIN GEHALT BEKOMMEN?

Sie haben Ihre Arbeitsleistung erbracht, doch die monatliche Gehaltszahlung bleibt aus? Das ist ärgerlich und bringt viele Probleme im Privaten mit sich. Handeln Sie jetzt schnell.

Arbeitsrecht

KEIN GEHALT BEKOMMEN?

Aus verschiedenen Gründen kann es dazu kommen, dass der Arbeitgeber Ihnen plötzlich kein Gehalt zahlt. Das ist ein großer Schreck und stellt den Betroffenen unter Umständen vor große finanzielle Probleme. Ihnen stehen aber mehrere Möglichkeiten zu, wenn der Arbeitgeber nicht pünktlich, in Teilen oder das Gehalt komplett nicht bezahlt hat. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt zum Thema Gehaltszahlung und Arbeitsrecht beraten und die notwendigen Schritte einleiten, damit Sie zu Ihrem Lohn kommen. Unter Umständen können Sie nämlich auch noch zusätzlich Zinsen und Schadensersatz fordern.

Hier geben wir Ihnen einen Überblick über das Rechtsgebiet und die häufigsten Fragen:

Wann ist das Gehalt fällig?
Die Fälligkeit der Lohnzahlung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich geregelt: Der Arbeitnehmer ist zunächst vorleistungspflichtig. Das heißt, er muss erst einmal Arbeitsleistung erbringen, bevor er entlohnt wird. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Wenn sie also nach Monaten vereinbart ist, muss der Arbeitgeber das Entgelt nach Ablauf des Monats zahlen. Grundsätzlich ist das Gehalt damit am ersten Tag des folgenden Monats fällig.

§ 614 BGB bestimmt: „Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.“

Gibt es für Sie aber eine Sonderregelung im Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. in der Betriebsvereinbarung, so findet diese Anwendung. Häufig sind das zum Beispiel Vereinbarungen über die schriftliche Abrechnung und eine monatliche bargeldlose Zahlung zum Monatsende oder bis zum 15. des Folgemonats. Regelungen mit einer späteren Fälligkeit der Gehaltszahlung sind normalerweise nicht rechtlich zu beanstanden.

Rechtstipp: Gem. § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Entgeltzahlung zu.

Das Mindestlohngesetz regelt in § 2 MiLoG die Maximalfrist beim Mindestlohn und setzt damit vertraglichen Vereinbarungen gesetzliche Grenzen. Der Mindestlohn ist demnach spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, fällig.

Ausnahmefall Ausbildungsvergütung!
Die Ausbildungsvergütung ist nach § 18 BBiG spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde.

Schnell reagieren
Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, sollte Sie so schnell wie möglich reagieren. Es ist nämlich davon auszugehen, dass das Ausbleiben der Gehaltszahlung kein Zufall ist. Dennoch kann es immer zu Buchungsfehlern kommen, sodass als erster Schritt immer das persönliche Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen ist. Hier lässt es sich vielleicht klären, wo das Problem liegt. Vertröstet Sie Ihr Arbeitgeber aber, sollten Sie zeitnah mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen. Unser Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber ein konkretes Datum nennen, bis wann das Gehalt gezahlt werden soll. Hier ist eine schriftliche Vereinbarung im Hinblick auf einen Rechtsstreit absolut zu empfehlen. Ein Blick in den Arbeitsvertrag verrät, ob Fristen vertraglich festgelegt wurden, in der eine Gehaltszahlung eingefordert werden muss.

Schriftliche Mahnung
Sollte das Gehalt bis zur Frist nicht gezahlt worden sein, oder das Gespräch keinen guten Verlauf genommen haben, empfehlen wir dem Arbeitgeber eine schriftliche Mahnung zukommen zu lassen. Bitte heben Sie hier immer den postalischen Nachweis auf.

So bekommst Du Dein Gehalt

Was sollte die Mahnung im Wesentlichen enthalten?
Die Mahnung sollte konkret beziffern, um welches ausstehende Gehalt es sich handelt (den Monat bzw. die Monate genau benennen) und wie hoch die ausstehende Summe ist. Ferner sollten Sie eine Zahlungsfrist konkret nennen. Wir empfehlen hier auch im Hinblick darauf, dass Sie Ihr Gehalt dringend benötigen, eine kurze Frist für den Zahlungseingang von sieben Tagen.

Sie können die Arbeitsleistung verweigern!
Da die Zahlung des Gehalts zu den Hauptleistungspflichten des Arbeitgebers gehört, haben Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht die Arbeitsleistung zu verweigern, wenn mindestens zwei bis drei Monatsgehälter ausgeblieben sind, dem Unternehmen durch Ihre Arbeitsverweigerung kein unverhältnismäßig hoher wirtschaftlicher Schaden zugefügt wird, der Zahlungsverzug voraussichtlich nicht kurzfristig ist und es sich nicht um Insolvenzforderungen handelt.

Rechtstipp: Das Recht auf Verweigerung der Arbeitsleistung ist auf § 273 BGB zurückzuführen (Zurückbehaltungsrecht).

Falls Sie sich für eine Verweigerung der Arbeitsleistung entscheiden, müssen Sie den Arbeitgeber schriftlich informieren. Seien Sie beruhigt, Ihr Arbeitgeber darf Sie in diesem Fall nicht kündigen oder ähnliches!

Darf ich Zinsen oder Schadensersatz verlangen?
Die Antwort ist: ja. Sie dürfen Zinsen und Schadensersatz verlangen, wenn der Arbeitgeber mit der Zahlung ihres Gehalts in Verzug ist. Das sind in der Regel fünf Prozentpunkt über dem Basiszinssatz pro Jahr. Falls Sie durch das fehlende Gehalt einen Schaden erlitten haben, ist der Arbeitgeber verpflichtet Ihnen diesen Schaden zu ersetzen. Die häufigsten Schäden sind dabei Überziehungszinsen auf dem Girokonto, aber auch Steuernachteile.

§ 628 Abs. 2 BGB regelt: „Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teiles veranlasst, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens verpflichtet.“

Rechtstipp: Verzugszinsen o.ä. gibt es bei verspäteter Lohnzahlung nicht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. September 2018 - Az. 8 AZR 26718).

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Auf Lohnzahlung klagen
Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit gegen die ausstehende Lohnzahlung Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Sie können Ihr Klagebegehren auch mündlich beim zuständigen Sachbearbeiter bei Gericht vortragen, der die Klage dann für Sie in einem Dokument schriftlich verfasst, welches Sie dann nur noch unterschreiben müssen.

Lassen Sie sich im Falle eines Gütetermins von einem Rechtsanwalt beraten, da die Zustimmung zur gütlichen Einigung das Gerichtsverfahren beendet.

Ausschlussfristen beachten!
Bitte beachten Sie, dass es bestimmte Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geben kann. Eine Nichtbeachtung einer Frist kann zum Verlust Ihrer Ansprüche führen. Ausschlussfristen sind Fristen, die der Arbeitnehmer einhalten muss, um seine Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist (zumeist drei oder sechs Monate) gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend zu machen. Es gibt aber Ausnahmen, die greifen können, wenn Sie eine Ausschlussfrist nicht beachtet haben. Sprechen Sie uns an! Unser im Arbeitsrecht spezialisiertes Team hilft Ihnen weiter.

Beantragung von Arbeitslosengeld nicht vergessen Was viele unserer Mandanten nicht wissen ist, dass man Arbeitslosengeld beantragen kann, selbst wenn man noch in einer Anstellung ist, der Arbeitgeber aber das Gehalt nicht zahlt!

Achtung: Sie müssen dafür von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, da Sie für die Beantragung des Arbeitslosengeldes beschäftigungslos sein müssen.

Gemäß § 143 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, solange Sie Arbeitsentgelt erhalten oder beanspruchen. Jedoch enthält § 143 Abs. 3 Satz 1 SGB III dazu eine Ausnahme, nach der Sie dennoch Arbeitslosengeld bekommen können, wenn Sie tatsächlich keinen Lohn bekommen.

Rechtstipp: Sie haben einen Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn der Arbeitgeber Ihnen das Gehalt aus Insolvenzgründen nicht zahlt. Der Anspruch besteht, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Betrieb komplett eingestellt worden ist. Das Insolvenzgeld beantragen Sie auch bei der Agentur für Arbeit.

Fristlose Kündigung
Sie haben viele verschiedene Möglichkeiten gegen eine ausgebliebene Lohnzahlung bzw. einer Teillohnzahlung vorzugehen. Selbstverständlich haben Sie darüber hinaus noch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung. Dafür müssen mindestens zwei Monatsgehälter ausgeblieben sein und Sie müssen Ihren Arbeitgeber zur Zahlung gemahnt haben.

§ 626 Abs. 1 BGB: „Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.“

Fazit
Arbeitgeber sind gemäß ihrer Hauptleistungspflichten verpflichtet, dem Arbeitnehmer Gehalt zum Ende eines vorher festgelegten Zeitraums zu zahlen. Mit welcher Möglichkeit gegen das Ausbleiben einer Lohnzahlung am besten vorzugehen ist, ist von Fall zu Fall zu beurteilen und hängt von vielen verschiedenen Umständen ab. Kündigen Sie nicht vorschnell, denn unter Umständen bekommen Sie bei Insolvenz des Arbeitgebers bereits Insolvenzgeld.

Stundungen, Gehaltsreduzierungen oder gar einen Gehaltsverzicht müssen Sie in keinem Fall akzeptieren. Sie sollten immer die wirtschaftliche Gesamtsituation bewerten und ob es überhaupt für die Zukunft und für den Erhalt des Arbeitsplatzes sinnvoll wäre, einem Gehaltsverzicht zuzustimmen. Sprechen Sie in diesem Fall mit einem Rechtsanwalt, denn ein Gehaltsverzicht verringert auch etwaige Arbeitslosengeld- oder Insolvenzgeldansprüche. Dieser kann mit Ihnen auch die Möglichkeit einer Stundung ausarbeiten, die man dem Arbeitgeber vorschlagen könnte. Seriöse Arbeitgeber lassen sich erfahrungsgemäß auf solche fairen Vorschläge ein, um es auch nicht zu einem kostspieligen Gerichtsverfahren kommen zu lassen.

Wenn Sie das Arbeitsverhältnis gekündigt haben, weil der Arbeitgeber Ihnen kein Gehalt gezahlt hat, können Sie die Zahlung einer Abfindung (§§ 9 und 10 KSchG) verlangen, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes dienen soll. Lassen Sie sich hierzu von einem Rechtsanwalt beraten!

Arbeitgeber machen sich übrigens nicht strafbar, wenn sie den Lohn nicht zahlen. Das ist natürlich anders, wenn der Arbeitgeber von vornherein nicht vor hatte den Arbeitnehmer zu entlohnen. Eine Strafbarkeit sieht das Gesetz aber nach § 266a StGB vor. Demnach wird der Arbeitgeber, wenn er der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sie haben Fragen zum Thema Arbeitsrecht? Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen das Gehalt nicht, nur teilweise oder immer wieder verspätet? Melden Sie sich bei uns! Unser im Arbeitsrecht spezialisiertes Team steht Ihnen gerne schnell und unkompliziert zur Seite. Unser Team berät Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, sowie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Optionen, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.

VORTEILE

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LEGAL SMART | Die innovative Legal Tech Kanzlei aus Berlin vereint alle Vorteile. LEGAL SMART vereint sämtliche Vorteile einer klassischen Anwaltskanzlei mit dem userfreundlichen Angebot eines Legal Tech Unternehmens. Wir haben unsere Prozesse wie ein Legal Tech Unternehmen ausgerichtet und können Sie trotzdem mit der Kompetenz einer Rechtsanwaltskanzlei in allen Fragen des Wirtschafts- und Zivilrechts beraten.

Wie geht das? Wir entwickeln seit Jahren innovative Technologie, welche uns bei der täglichen Arbeit für optimale und schnelle Ergebnisse für unsere Mandanten unterstützt oder die wir Ihnen direkt online zur Verfügung stellen können.

LEGAL SMART ist eine im Wirtschats- und Zivilrecht tätige Rechtsanwaltskanzlei und berät und vertritt Unternehmen und Verbraucher im vorgerichtlichen wie im gerichtlichen Verfahren. Dabei entwickeln wir für unsere Mandanten immer eine auf den wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtete Strategie; wir sprechen eine klare Sprache mit unseren Mandanten und begleiten Sie regelmäßig auch bei der Umsetzung der erzielten Ergebnisse.
Legal Tech wird dort angeboten, wo für ein bestimmtes rechtliches Problem eine Lösung unter Einsatz einer Online-Assistenten möglich ist. Legal Tech zeichnet sich dabei dadurch aus, dass schnelle Lösungen erzielt werden und das Problem komplett abgegeben werden kann. Aber warum sollte das nur außerhalb einer Anwaltskanzlei möglich sein? Das haben wir uns auch gedacht und deshalb mit der hohen Kompetenz unserer Rechtsanwälte für unsere Mandanten schnelle Lösungen in Anwaltsqualität entwickelt. Nutzen Sie unsere einfachen Online-Assistenten und wir erledigen den Rest für Sie.
Digitale Rechtsprodukte sind ein Teil der Zukunft des Rechtsmarkts. LEGAL SMART war die erste Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland, die digitale Rechtsprodukte angeboten hat, um Mandanten jederzeit online verfügbare Lösungen in Anwaltsqualität zur Verfügung zu stellen. Und unser Team entwickelt dort stämdig neue Lösungen, wo die Ergebnisse online und offline dieselbe Qualität aufweisen und für den konkreten Einzelfall geeignet sind.
Bei LEGAL SMART arbeiten Anwälte mit Visionen und dem Ziel, die Zukunft des Rechtsmarkts neu zu gestalten. Sie werden durch innovative, junge Leute aus verschiendenen Bereichen unterstützt, um durch effiziente Prozesse immer wieder neue Wege zum besten Rechtsschutz zu finden. Denn wir glauben, dass nicht nur Start-Ups innovativ sein können.
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