DSGVO Website Update
Das Update für Ihre Website nach den Anforderungen der DSGVO und haben Sie keine Angst vor Abmahnungen oder Bußgeldern.
https://www.ra-plutte.de/social-media-recht/ https://www.wbs-law.de/medienrecht/social-media-recht/bildrechte https://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/social-media-und-recht/
Wer sich in sozialen Netzen bewegt, hat mit vielen gesetzlichen Regelungen zu tun, die es zu beachten gilt und die das eigene Unternehmen schützen. Wir zeigen, was wichtig ist.
Soziale Medien wie LinkedIn, XING, Facebook, Instagram oder seit einiger Zeit auch TikTok gehören sowohl zum privaten, wie auch zum unternehmerischen Alltag dazu. In Deutschland nutzen nach einer Studie des Digital Report 2020 mehr als 78 Millionen Menschen beruflich und privat das Internet. Davon sind 38 Millionen aktive Nutzer von Social Media Plattformen. Und das wirkt sich natürlich auch auf die unternehmerische Kommunikation aus.
Ob zur Imagepflege oder im Marketing-Mix setzen Unternehmen immer mehr auf soziale Medien. Nutzer sozialer Netzwerke stellen entweder eigene Inhalte ein (sog. „User-Generated Content“) oder sie teilen, retweeten und reposten Fotos, Videos oder Textbeiträge Dritter. Dabei bewegen sich Unternehmen in einem rechtlichen Mix aus Allgemeinen Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht und Persönlichkeitsrechten.
Oftmals machen sich die Nutzer dabei keine Gedanken über diesen Rechte-Mix und können hier einerseits selbst in die sog. Abmahnfalle geraten, indem sie gegen eines der vorstehenden Gesetze verstoßen und/oder weil sie Rechte Dritter verletzen. Aber auch umgekehrt sollte der Rechte-Mix im Blick behalten werden, weil Unternehmen sich durch die Präsenz auf Social Media Plattformen natürlich in einer Öffentlichkeit bewegen, in der Interaktionen mit und von Usern üblich sind. So kann ein Unternehmen ein Shitstorm treffen, wenn ein veröffentlichter Inhalt Anlass zur übermäßigen Kritik wird, der man nicht mehr Herr wird. Auch kommt es immer wieder vor, dass die eigenen Inhalte wiederum von Dritten übernommen werden und es dann um den Schutz des eigenen Unternehmens geht, welcher ggf. sogar gerichtlich durchgesetzt werden muss. Hierbei können Rechteketten für verwendete Inhalte ein relevantes Thema für das Unternehmen werden, um die Rechte durchzusetzen.
Die Veröffentlichung von Inhalten auf sozialen Netzwerken kann Urheberrechte verletzen, wenn man nicht die Einwilligung des Urhebers der verwendeten Inhalte vorliegen hat. Dies gilt auch für Fotos, weil nahezu jedes Foto unter den Urheberrechtsschutz fällt und damit alle Rechte beim Fotografen liegen. Fotos, die in ihrer schöpferischen Qualität über bloße „Schnappschüsse“ hinausgehen, sind regelmäßig als Lichtbildwerke nach § 2 Abs.1 Nr. 5 UrhG geschützt. Aber auch einfache, weniger künstlerisch gestaltete Aufnahmen können als Lichtbilder gemäß § 72 UrhG urheberrechtlichen Schutz in der Form eines Leistungsschutzrechts genießen.
Manchmal kann aber auch das fotografierte Motiv urheberrechtlichen Schutz genießen. Dies kann sich z.B. auf architektonische Bauten beziehen. Denn durch das Fotografieren eines architektonischen Bauwerkes können grundsätzlich auch die Urheberrechte des jeweiligen Architekten an dem Bauwerk eine Rolle spielen. Allerdings ist die Veröffentlichung von öffentlichen bzw. allgemein zugänglichen Bauwerken gem. § 59 UrhG grundsätzlich unbedenklich. Dies gilt aber nur dann, wenn die Bauwerke von der öffentlichen Straße aus betrachtet werden können. Bei privaten Grundstücken und Gebäuden sind hingegen auch die Rechte der jeweiligen Eigentümer bzw. deren Hausrecht zu beachten.
Soll ein solches Bild verwendet werden, dann benötigt man regelmäßig die Erlaubnis des Urhebers. Die Erlaubnis kann z.B. durch eine Lizenz eines Stock-Archivs eingeräumt werden, wenn das Foto über das Stock-Archiv „gekauft“ wurde. In jedem Fall sollte die Zustimmung oder die Erlaubnis dokumentiert werden, d.h. sie sollte in irgendeiner Form schriftlich vorliegen. Denn wenn der Urheber später einmal behaupten sollte, dass Sie das Foto unberechtigt nutzen, könnten Sie dann mit der Dokumentation beweisen, dass Sie eine Nutzungserlaubnis für das Foto haben.
In jedem Fall sollte beachtet werden, dass der Urheber das Recht hat, bei der Veröffentlichung genannt zu werden. In § 13 S. 1 des Urheberrechtsgesetzes heißt es entsprechend: "Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist." Nach deutschem Recht reicht damit die Nennung des Rechteinhabers aus. Ein Copyright-Vermerk nach US-amerikanischem Vorbild ist nicht erforderlich. Allerdings ist darauf zu achten, ob der Rechteinhaber bei seiner Zustimmung zur Veröffentlichung bestimmte Vorgaben gemacht hat, wie er genannt werden will.
Unsere Anwälte beraten Sie sowohl bei der Social Media Strategie, als auch bzgl. Ihrer Rechte in sozialen Medien mit klaren Handlungsempfehlungen und vielen hilfreichen Tipps.
Natürlich prüfen wir auch gerne Ihre Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit und unterstützen mit rechtssicheren Lösungen.
Auch bei Verletzunge Ihrre Rechte stehen unsere spezialisierten Rechtsanwälte an Ihrer Seite. Sie analysieren die Situation und entwickeln eine Strategie, zur Durchsetzung Ihrer Rechte, die in Absprache mit Ihnen, dann auch durchgesetzt werden können.
Soziale Medien wie LinkedIn, XING, Facebook, Instagram oder seit einiger Zeit auch TikTok gehören sowohl zum privaten, wie auch zum unternehmerischen Alltag dazu. In Deutschland nutzen nach einer Studie des Digital Report 2020 mehr als 78 Millionen Menschen beruflich und privat das Internet. Davon sind 38 Millionen aktive Nutzer von Social Media Plattformen. Und das wirkt sich natürlich auch auf die unternehmerische Kommunikation aus.
Ob zur Imagepflege oder im Marketing-Mix setzen Unternehmen immer mehr auf soziale Medien. Nutzer sozialer Netzwerke stellen entweder eigene Inhalte ein (sog. „User-Generated Content“) oder sie teilen, retweeten und reposten Fotos, Videos oder Textbeiträge Dritter. Dabei bewegen sich Unternehmen in einem rechtlichen Mix aus Allgemeinen Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht und Persönlichkeitsrechten.
Oftmals machen sich die Nutzer dabei keine Gedanken über diesen Rechte-Mix und können hier einerseits selbst in die sog. Abmahnfalle geraten, indem sie gegen eines der vorstehenden Gesetze verstoßen und/oder weil sie Rechte Dritter verletzen. Aber auch umgekehrt sollte der Rechte-Mix im Blick behalten werden, weil Unternehmen sich durch die Präsenz auf Social Media Plattformen natürlich in einer Öffentlichkeit bewegen, in der Interaktionen mit und von Usern üblich sind. So kann ein Unternehmen ein Shitstorm treffen, wenn ein veröffentlichter Inhalt Anlass zur übermäßigen Kritik wird, der man nicht mehr Herr wird. Auch kommt es immer wieder vor, dass die eigenen Inhalte wiederum von Dritten übernommen werden und es dann um den Schutz des eigenen Unternehmens geht, welcher ggf. sogar gerichtlich durchgesetzt werden muss. Hierbei können Rechteketten für verwendete Inhalte ein relevantes Thema für das Unternehmen werden, um die Rechte durchzusetzen.
Soziale Medien wie LinkedIn, XING, Facebook, Instagram oder seit einiger Zeit auch TikTok gehören sowohl zum privaten, wie auch zum unternehmerischen Alltag dazu. In Deutschland nutzen nach einer Studie des Digital Report 2020 mehr als 78 Millionen Menschen beruflich und privat das Internet. Davon sind 38 Millionen aktive Nutzer von Social Media Plattformen. Und das wirkt sich natürlich auch auf die unternehmerische Kommunikation aus.
Ob zur Imagepflege oder im Marketing-Mix setzen Unternehmen immer mehr auf soziale Medien. Nutzer sozialer Netzwerke stellen entweder eigene Inhalte ein (sog. „User-Generated Content“) oder sie teilen, retweeten und reposten Fotos, Videos oder Textbeiträge Dritter. Dabei bewegen sich Unternehmen in einem rechtlichen Mix aus Allgemeinen Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht und Persönlichkeitsrechten.
Oftmals machen sich die Nutzer dabei keine Gedanken über diesen Rechte-Mix und können hier einerseits selbst in die sog. Abmahnfalle geraten, indem sie gegen eines der vorstehenden Gesetze verstoßen und/oder weil sie Rechte Dritter verletzen. Aber auch umgekehrt sollte der Rechte-Mix im Blick behalten werden, weil Unternehmen sich durch die Präsenz auf Social Media Plattformen natürlich in einer Öffentlichkeit bewegen, in der Interaktionen mit und von Usern üblich sind. So kann ein Unternehmen ein Shitstorm treffen, wenn ein veröffentlichter Inhalt Anlass zur übermäßigen Kritik wird, der man nicht mehr Herr wird. Auch kommt es immer wieder vor, dass die eigenen Inhalte wiederum von Dritten übernommen werden und es dann um den Schutz des eigenen Unternehmens geht, welcher ggf. sogar gerichtlich durchgesetzt werden muss. Hierbei können Rechteketten für verwendete Inhalte ein relevantes Thema für das Unternehmen werden, um die Rechte durchzusetzen.
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Soziale Medien wie LinkedIn, XING, Facebook, Instagram oder seit einiger Zeit auch TikTok gehören sowohl zum privaten, wie auch zum unternehmerischen Alltag dazu. In Deutschland nutzen nach einer Studie des Digital Report 2020 mehr als 78 Millionen Menschen beruflich und privat das Internet. Davon sind 38 Millionen aktive Nutzer von Social Media Plattformen. Und das wirkt sich natürlich auch auf die unternehmerische Kommunikation aus.
Ob zur Imagepflege oder im Marketing-Mix setzen Unternehmen immer mehr auf soziale Medien. Nutzer sozialer Netzwerke stellen entweder eigene Inhalte ein (sog. „User-Generated Content“) oder sie teilen, retweeten und reposten Fotos, Videos oder Textbeiträge Dritter. Dabei bewegen sich Unternehmen in einem rechtlichen Mix aus Allgemeinen Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht und Persönlichkeitsrechten.
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Soziale Medien wie LinkedIn, XING, Facebook, Instagram oder seit einiger Zeit auch TikTok gehören sowohl zum privaten, wie auch zum unternehmerischen Alltag dazu. In Deutschland nutzen nach einer Studie des Digital Report 2020 mehr als 78 Millionen Menschen beruflich und privat das Internet. Davon sind 38 Millionen aktive Nutzer von Social Media Plattformen. Und das wirkt sich natürlich auch auf die unternehmerische Kommunikation aus.
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Ob zur Imagepflege oder im Marketing-Mix setzen Unternehmen immer mehr auf soziale Medien. Nutzer sozialer Netzwerke stellen entweder eigene Inhalte ein (sog. „User-Generated Content“) oder sie teilen, retweeten und reposten Fotos, Videos oder Textbeiträge Dritter. Dabei bewegen sich Unternehmen in einem rechtlichen Mix aus Allgemeinen Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht und Persönlichkeitsrechten.
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LEGAL SMART | Die innovative Legal Tech Kanzlei aus Berlin vereint alle Vorteile. LEGAL SMART vereint sämtliche Vorteile einer klassischen Anwaltskanzlei mit dem userfreundlichen Angebot eines Legal Tech Unternehmens. Wir haben unsere Prozesse wie ein Legal Tech Unternehmen ausgerichtet und können Sie trotzdem mit der Kompetenz einer Rechtsanwaltskanzlei in allen Fragen des Wirtschafts- und Zivilrechts beraten.
Wie geht das? Wir entwickeln seit Jahren innovative Technologie, welche uns bei der täglichen Arbeit für optimale und schnelle Ergebnisse für unsere Mandanten unterstützt oder die wir Ihnen direkt online zur Verfügung stellen können.
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Schützen Sie Ihre Marke auch über die gesetzliche Schutzfrist von 10 Jahren hinaus. Verlängern Sie Ihren Markenschutz einfach online.
LEGAL SMART ist eine innovative Legal Tech Kanzlei, die sich auf wirtschaftsrechtliche Themen spezialisiert hat. Durch die Optimierung interner und externer Prozesse bietet LEGAL SMART digitale, vorgerichtliche sowie gerichtliche Beratung und Vertretung für Unternehmen. Das Ziel ist es, Recht für jeden zugänglich zu machen – schnell, digital und mit der Expertise einer erfahrenen Kanzlei. LEGAL SMART bietet zahlreiche Vorteile, die speziell auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugeschnitten sind. Durch optimierte Prozesse und digitale Lösungen können Unternehmen Zeit und Geld sparen. Die stetige anwaltliche Begleitung und Prüfung aller unternehmerischen Abläufe sorgt für rechtliche Sicherheit in sämtlichen Handlungen. Ein bedeutender Vorteil ist die transparente Preisgestaltung, die rechtliche Dienstleistungen zu fest kalkulierbaren Preisen ermöglicht. LEGAL SMART bietet eine umfassende Palette an Dienstleistungen, die sowohl vorgerichtliche als auch gerichtliche Vertretung umfassen. Dank innovativer technologischer Prozesse können verschiedene anwaltliche Leistungen durch Online-Assistenten jederzeit in Anspruch genommen werden. LEGAL SMART richtet sich primär an kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-Ups, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten können. Diese Unternehmen profitieren besonders von den digitalen und kosteneffizienten Lösungen, die LEGAL SMART bietet. Darüber hinaus bietet LEGAL SMART auch verschiedene Lösungen für Verbraucher an.