Ostdeutsche Mitbürger = ethnische Minderheit im Sinne des AGG?

Stefan Weste (M.B.L.) | 9. April 2010

Über diese etwas skurril anmutende Frage hat am 15. April 2010 das Stuttgarter Arbeitsgericht zu entscheiden. Wie kam es dazu?

Eine aus Ost-Berlin stammende Buchhalterin hatte sich Mitte letzten Jahres bei einem in Stuttgart ansässigen Fensterbauunternehmen beworben und ihre Bewerbungsunterlagen mit einer freundlichen Absage zurückerhalten. Auf dem Lebenslauf der Bewerberin hatte besagte Firma allerdings den Hinweis „Ossi“ verbunden mit einem „(-)“ vermerkt.

Die Bewerberin klagt nun gegen das Unternehmen aus Stuttgart und vertritt die Ansicht, der Vermerk „(-) Ossi“ stelle eine Benachteiligung wegen ihrer ethnischen Herkunft und damit einen Verstoß gegen § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar.

Die Richter des Arbeitsgericht Stuttgart sind nicht unbedingt zu beneiden, denn der zu entscheidende Fall wirkt zwar zunächst „humorvoll“, die dahinter stehende Frage, wie genau eine ethnische Zugehörigkeit zu definieren ist, stellt hingegen Neuland für die arbeitsrechtliche Rechtsprechung in Deutschland dar.

Wie gewohnt werden wir Sie aktuell über den Ausgang dieses Verfahrens informieren.

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Stefan Weste (M.B.L.)

Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.

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