Arbeitsgericht Stuttgart: Ostdeutsch ist keine ethnische Herkunft!

Stefan Weste (M.B.L.) | 15. April 2010

Jetzt ist es amtlich: Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Klage der Berliner Buchhalterin abgewiesen.

Ostdeutsche seien kein eigener Volksstamm und könnten sich in solchen Fällen nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen. "Unter ethnischer Herkunft sei mehr zu verstehen als nur die regionale Herkunft", so der vorsitzende Richter.

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Stefan Weste (M.B.L.)

Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.

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