Entschädigungen bei Corona-bedingten Betriebsschließungen
Viele Gewerbetreibende stellen sich seit Anbeginn der Coronapandemie die Frage, ob […]
Wie bekannt wurde, hat sich die deutsche Supermarktkette LIDL vor dem Landgericht Heilbronn in einer Unterlassungserklärung sinngemäß dazu verpflichtet, nicht mehr damit zu werben, dass das Unternehmen Aufträge nur an ausgewählte Lieferanten und Produzenten vergebe und sich somit weltweit für faire Arbeitsbedingungen einsetze.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen die nach ihrer Ansicht unlautere Werbung der Supermarktkette Klage vor dem LG Heilbronn eingereicht und war dabei von der „Kampagne für Saubere Kleidung (CCC)“ und dem „European Center for Constitutional an Human Right (ECCHR)“ unterstützt worden.
Die Klage der Verbraucherzentrale war im Wesentlichen auf eine Untersuchung der CCC und ECCHR gestützt. Im Rahmen dieser Untersuchung berichteten Näherinnen mehrer Zulieferer der Supermarktkette in Bangladesch von überlangen Arbeitszeiten, Strafsanktionen in Form von Lohnabzügen, intransparente Lohnvergütung und Verhinderung von Gewerkschaftstätigkeit sowie Diskriminierungen.
Die durch die Näherinnen beschriebenen Arbeitsbedingungen verstoßen sowohl gegen die Konventionen der International Labour Organisation (ILO) als auch gegen den darauf basierenden Verhaltenskodex der Business Social Compliance Initiative (BSCI) und die Selbstverpflichtung der Supermarktkette.
Abermals zeigt sich, dass die Produktion von Waren in so genannten „Billiglohnländern“ und die Wahrung von sozialverantwortlichen Arbeitsbedingungen nur schwer miteinander in Einklang zu bringen sind. Besonders verwerflich wird es jedoch dann, wenn Unternehmen einerseits zu Billigpreisen und unter Missachtung jeglicher Arbeitsrechts- und Sozialstandards produzieren lassen, während sie anderseits dem Kunden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Eindruck vermitteln, mit dem Kauf der Ware die weltweiten Bestrebungen für faire Arbeitsbedingungen zu unterstützen und zu fördern.
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Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.
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