Nur 6 Euro Minderung bei schwacher Datenrate?
Bekommt man bei einer Geltendmachung von Minderungsrechten wirklich nur auf 6 […]
Nach einem Urteil des Landgericht Koblenz vom 18. Mai 2010 (Az.: 1 HK O 85/09) dürfen Angebote mit Gratisleistungen nicht in kostenpflichtige Abonnements übergehen.
Das Internetdienstleistungsunternehmen 1&1 Internet AG bot Neukunden in einem kostenfreien Sicherheitspaket ein Antivirenprogramm sowie eine Firewallfunktion an. Dass es sich bei dem vermeintlichen Gratisangebot tatsächlich aber um einen Abonnementvertrag handelt, der sich automatisch kostenpflichtig verlängert, sofern der Kunde nicht innerhalb von 6-Monaten kündigt, teilte die 1&1 Internet AG lediglich am Rande durch einen kleinen Hinweis mit. Das verlockende Gratisschnäppchen sollte nach Ablauf der Freimonate immerhin 4,99 Euro pro Monat kosten.
Die Verbraucherzentrale vertrat die Auffassung, dass es sich bei den Freimonaten nicht etwa um eine Vergünstigung für den Kunden, sondern vielmehr bereits um eine Art Probeabonnement handelt. Das Landgericht Koblenz folgte dieser Auffassung und erklärte das Angebot für irreführend und damit unzulässig.
Ähnlich erging es zuvor auch schon der web.de GmbH, die, wie auch die 1&1 Internet AG, zum Gesamtkonzern United Internet AG gehört. Auch dort hatten sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Koblenz in früheren Verfahren ein ähnliches Vorgehen beanstandet und untersagt. Nach Ansicht der Richter stelle es keine Schwierigkeit dar, die Kosten so deutlich darzustellen, dass dadurch eine unbedachte Kundenbestellung ausgeschlossen werde.
Kunden, die aufgrund der unzulässigen Vertragsgestaltung bereits Zahlungen für das vermeintlich kostenlose Sicherheitspaket an die web.de GmbH und/oder 1&1 Internet AG geleistet haben, können diese nunmehr mangels wirksamen Vertragsschlusses zurückfordern. Man kann gespannt sein, wie ernst es der 1&1 Internet AG mit ihrem Werbeversprechen „Kundenzufriedenheit“ ist.
WK LEGAL ist eine auf das Internetrecht sowie das Recht der neuen Medien spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die sowohl Unternehmen bei der Gestaltung von Internetauftritten, Werbeaussagen sowie den dazugehörigen Verträgen und AGB berät, als auch Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer vertraglichen- und verbraucherschutzrechtlichen Ansprüche vertritt.
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Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.
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