Die Perversionen des Justizvollzugs der USA

Stefan Weste (M.B.L.) | 14. Juni 2010

1972 waren die USA auf einem guten Weg, als sie die Todesstrafe als verfassungswidrig eingestuft und abgeschafft haben. Bedauerlicherweise hielt diese Erkenntnis ganze 4 Jahre und 1976 ließ man sie wieder zu.

 

Eine aktuell unmittelbar bevorstehende Vollstreckung einer Todesstrafe beschäftigt die Medien. Warum? Der „Todeskandidat“ hat sich für eine Hinrichtung durch ein Erschießungskommando entschieden. Zwar ist diese Art der Hinrichtung auch in den USA verboten, da die Verurteilung zu einer Zeit stattfand, als sie in Utah noch erlaubt war, darf sich der Verurteilte die Art seiner Hinrichtung noch aussuchen. Das gehört wohl zum Grundsatz des sog. „Fair Trial“.

 

Auf eine detaillierte Darstellung dieser Hinrichtungsart soll aus ethischen und moralischen Gründen ausdrücklich verzichtet werden. Worauf allerdings ausdrücklich nicht verzichtet werden soll, ist die Darstellung der Aussagen eines der Schützen gegenüber einem CNN Reporter. Den Angaben nach handelt es sich bei dem Schützen um einen Polizisten, der unerkannt bleiben will.

 

Auf die Frage des Reporters, wieso er sich als Schütze gemeldet habe, sagte er folgendes: „Wie oft kommt so was schon vor?“

 

Es ist auch nicht das erste mal, dass sich besagter Polizist freiwillig als Schütze für eine Hinrichtung durch ein Erschießungskommando meldet. Bereits 1996 war er an der Erschießung eines zum Tode verurteilten Straftäters beteiligt. Ohne psychologische Folgen und voller Überzeugung berichtet er gegenüber dem Reporter von seiner damaligen Teilnahme: „Darüber habe ich nicht einmal drei Sekunden Schlaf verloren. Das ist wahre Gerechtigkeit. Ich habe schon Eichhörnchen erschossen, da habe ich mich schlechter gefühlt. Es gibt einfach ein paar Leute, die müssen wir von unserem Planeten entfernen. Die Todesstrafe ist nichts weiter als das Zurückschicken eines defekten Produkts zum Hersteller. Niemand der für sein Verbrechen hingerichtet wurde, hat jemals wieder jemanden getötet. Es scheint sehr effektiv zu sein.“

 

Erschreckende Aussagen aus dem Munde eines Polizisten, der bei der durch das Justizsystem der USA legitimierten Tötung von Straftätern augenscheinlich Allmachtsfantasien auszuleben scheint und bei denen man sich eine ganz zentrale Frage stellt:

 

Wo ist eigentlich noch der Unterschied zwischen dem verurteilten Straftäter und dem Polizisten?

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Stefan Weste (M.B.L.)

Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.

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