Wer im Internet den Chef oder die Kollegen beleidigt fliegt!? – Nicht immer!
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Wer meint, Bagatellkündigungen seien ein reines „Instrument“ privater Arbeitgeber, mit welchem sich diese unliebsamer Arbeitnehmer entledigten, irrt.
Das Verwaltungsgericht Koblenz (Urteil v. 28.09.2010, Az. 2 K 339/10.KO) hatte darüber zu entscheiden, ob ein vermeintlich unbezahltes Mittagsessen im Wert von 2,70 EUR einen hinreichenden Kündigungsgrund darstellt und verneinte dies.
Dem Kläger, einem Zeitsoldat, wurde durch seinen Arbeitgeber, die Bundeswehr, vorgeworfen, in der Truppenküche seiner Kaserne ein Mittagessen im Wert von 2,70 EUR nicht bezahlt zu haben. Der Kläger bestritt die Vorwürfe zwar, die Bundeswehr kündigte dem Kläger dennoch fristlos. Nach Ansicht der Bundeswehr habe der Kläger das Vertrauen seines Dienstherren missbraucht, außerdem bestehe eine Nachahmungsgefahr durch andere Soldaten.
Nach erfolglosem Widerspruch gegen seine Entlassung erhob der Kläger Klage beim Verwaltungsgericht.
Das Verwaltungsgericht Koblenz gab der Klage des Soldaten statt und hob die fristlose Entlassung auf. Nach Ansicht des Gerichts sei weder die militärische Ordnung noch das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährdet. Auch die angeblich drohende Nachahmungsgefahr ließ das Gericht nicht gelten. Hierfür fehle es an konkreten Anhaltspunkten. Schlussendlich sei auch keine Wiederholungsgefahr erkennbar, da sich der Kläger zuvor tadellos verhalten habe und das Mittagessen jedenfalls nachträglich bezahlt habe.
Für Klagen von Soldaten sowie der Bundeswehr ist die Rechtswegszuständigkeit im Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten geregelt, weshalb vorliegend nicht die zivile Arbeitsgerichtsbarkeit sondern das Verwaltungsgericht zuständig war. Die der Entscheidung zugrundeliegenden Erwägungen entsprechen im Wesentlichen jedoch denen, die man auch aus Fällen wie „Emmely“ oder „Maultaschen“ kennt.
Arbeitgeber sollten sich im Rahmen von personellen Maßnahmen, insbesondere im Vorfeld einer beabsichtigten außerordentlichen, fristlosen Kündigung, unbedingt durch einen erfahrenen Arbeitsrechtsanwalt beraten lassen. Hierdurch lassen sich regelmäßig Fehler und damit auch unnötige Kosten vermeiden.
WK LEGAL berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts. Mehr Informationen finden Sie unter www.wklegal.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht oder Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@wklegal.de
Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.
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