Keine Pflicht des Vermieters zur Rücknahme der Mietsache auf „Zuruf“
Nach § 548 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB beginnt die […]
Tausende Kapitalanleger haben zur Finanzierung von geschlossenen Fonds Darlehensverträge mit der DSK Bank und der Allbank abgeschlossen, die später zunächst durch die GE Money Bank GmbH und dann durch die GE Capital Bank AG fortgeführt wurden.
Konkret handelt es sich bei den meisten Darlehensverträgen um sog. „unechte Abschnittsfinanzierungen“, mit einer Gesamtlaufzeit von 15 Jahren und einer Zinsfestschreibung für die Dauer von 10 Jahren. In einer Vielzahl dieser Darlehensverträge (insbesondere in denen der Jahre 2002,2003) fehlen wesentliche, gesetzlich vorgeschriebene Angaben für Verbraucherkreditgeschäfte, da sie lediglich einen Abschnittsgesamtbetrag für die Dauer der ersten Zinsfestschreibung ausweisen, jedoch keinen Gesamtbetrag für die voraussichtliche Gesamtlaufzeit des Darlehensvertrages.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) führt das Fehlen dieser Angaben dazu, dass die Darlehensnehmer statt des vertraglich vereinbarten Zinssatzes (meist über 6%) lediglich den gesetzlichen Zinssatz in Höhe von 4% schulden. Der niedrigere Zinssatz von 4% gilt hierbei nicht nur für die Dauer der Zinsfestschreibung, sondern für die gesamte Darlehenslaufzeit.
Die Darlehensnehmer haben somit gegenüber der GE Capital Bank AG einen Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher über den Zinssatz von 4% hinausgehenden Zinszahlungen. Aufgrund der Verjährungsvorschriften müssen die Ansprüche für das Jahr 2007 zwingend noch vor dem 31. Dezember 2010 geltend gemacht werden. Gemeinsam mit den Ansprüchen für die Jahre 2008, 2009 und 2010 kommen so leicht mehrere Tausend Euro zusammen.
Die Kanzlei WK LEGAL hat bereits für eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich diese Forderungen gegenüber der GE Capital Bank AG geltend gemacht und für jeden Mandanten Zinsrückzahlungen erreicht.
Sollten Sie ebenfalls betroffen sein und Fragen zur Vorgehensweise oder zur rechtlichen Beurteilung Ihres Falles haben, so können Sie uns hierzu gerne unter info@wklegal.de kontaktieren und erhalten umgehend einen Rückruf von uns. Sie erreichen uns im Übrigen auch über die Weihnachtsfeiertage.
Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.
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