Bei „Uschi“ hört der Spaß auf…

Stefan Weste (M.B.L.) | 3. Februar 2011

Wie Spiegel Online in seinem Artikel vom 1. Februar 2011 berichtet, hat sich der allseits bekannte und beliebte Comedian Mario Barth den Slogan „Nichts reimt sich auf Uschi“ markenrechtlich schützen lassen (Registernummer: 302010070820) und einen T-Shirt-Hersteller abmahnen lassen, der T-Shirts mit diesem Aufdruck herstellte. Aufgrund der markenrechtlichen Eintragung sei es ausschließlich das Recht von Mario Barth, den Slogan auf T-Shirts drucken zu lassen und diese zu vertreiben, so die Begründung der Rechtsanwälte von Herrn Barth. Die durch den Abgemahnten zu erstattenden Kosten belaufen sich nach Spiegel Online auf insgesamt 1.780,20 EUR, was genau den Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu einem Gegenstandswert von 100.000,00 EUR entspricht.

Wenngleich das Deutsche Marken- und Patentamt (DPMA) durch die Eintragung des Slogans „Nichts reimt sich auf Uschi“ bereits zum Ausdruck gebracht hat, dass dieser Slogan grds. als Marke zulässig sei, dürfte sich hierüber wohl vortrefflich streiten lassen. Nach der Einschätzung des DPMA sei die Eintragung „vertretbar“.

Dieser Ansicht kann sich der Autor hingegen nur schwerlich anschließen. Überzeugender sind da schon die Ausführungen des Kollegen Schmitz in seinem Blogbeitrag vom 2. Februar 2011, der zu Recht die markenmäßige Nutzung im Sinne des § 3 MarkenG in Frage stellt.

Hinzu kommt, dass der Slogan ganz und gar nicht neu ist und überdies auch nicht von Mario Barth kreiert wurde. So wurde dieser vor gut 20 Jahren bereits von Radio FFN im Rahmen des sog. „Frühstyxradios“ als T-Shirt Aufdruck verwendet und in den Neunzigern gingen die Comedians Oliver Kalkofe und Dietmar Wischmeyer unter diesem Motto auf Tournee.

Das Markenrecht ist ein durchaus wichtiges und ernst zu nehmendes Schutzinstrument und es ist das gute Recht eines jeden Markeninhabers gegen rechtswidrige und unerlaubte Verwendungen seiner Marke rechtlich vorzugehen, denn Marken kennzeichnen eine Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens, verhindern dadurch die Verwechslungsgefahr mit Produkten anderer Unternehmen und stellen für Unternehmen einen nicht unerheblichen Wert dar. Der Markenschutz stellt jedoch zugleich ein Ausschließlichkeitsrecht dar und gewährt dem Markeninhaber ein Monopol auf die Marke.

WK LEGAL berät Unternehmen bei der Markenanmeldung, der Durchsetzung und Abwehr von markenrechtlichen Ansprüchen sowie bei der Einführung und Umsetzung von Markenstrategie. Mehr Informationen erhalten Sie unter http://www.wklegal.de/rechtsgebiete/markenrecht

Jetzt teilen:

Stefan Weste (M.B.L.)

Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung EU
899,00 €

Markenanmeldung EU

Mit der EU Marke ist Ihre Marke europaweit geschützt und sichert Sie und Ihre Marke vor parallelen Marken in anderen europäischen Staaten. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf Ihre EU Marke

LEGAL SMART Rechtsprodukt Anwaltliche Erstberatung
149,00 €

Anwaltliche Erstberatung

Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.