„Geisterspiel des St. Pauli – Hamburger Wirtschaftsrechtskanzlei droht DFB mit Klage

Stefan Weste (M.B.L.) | 13. April 2011

Dass das Fußballspiel zwischen dem FC Schalke 04 und dem  FC St. Pauli am 28. Spieltag durch den Becherwurf eines St. Pauli Fans ein unrühmliches Ende nahm, dürfte so ziemlich jedem bekannt sein. Spielabbruch, 2:0 Wertung (Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs) und die anschließende Bestrafung durch das Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes mit einer Partie unter Ausschluss der Öffentlichkeit waren die Folge.

St. Pauli 1919 „non established since 1910“ lautet die Devise des Hamburger Traditionsvereins. „non established“ will sich jetzt auch die Hamburger Wirtschaftsrechtskanzlei KWAG präsentieren und droht dem DFB – für den Fall, dass das Spiel am Ostersamstag gegen Werder Bremen tatsächlich vor leeren Rängen stattfinden sollte – mit einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage.

In ihrer Pressemitteilung vom 12. April 2011 erklärt der KWAG Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen:

„Als bekennender St. Pauli Fan hat unsere Kanzlei zwei Business-Seats für die ganze Saison in der Südkurve des Millerntor-Stadions gemietet. Für das Spiel gegen Werder Bremen haben wir zusätzlich zwei weitere Karten erstanden, da wir einen Stadionbesuch mit Geschäftspartnern geplant hatten. Dies wird durch die unangemessenen Sanktionen des DFB nun vereitelt. Wir sehen hierin einen zivilrechtlich zu sanktionierenden Eingriff in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und fordern Schadensersatz vom DFB, sollte es bei dem angedrohten Geisterspiel bleiben.“

Nach eigenen Aussagen wurde die Klage durch den Hamburger Universitätsprofessor Dr. Kai-Oliver Knops erstellt, der als sog. „Of counsel“ in Kooperation mit der klagewilligen Wirtschaftsrechtskanzlei arbeitet und der nach Angaben der Kanzlei KWAG Mitglied des 1. FC Köln sei und daher ohne jegliche „fanbedingte emotionale Verstrickung“ und mit der notwendigen Distanz an eine solche Klage herangehen könne. Wie die Entscheidung des bekennenden FC. Köln Mitglieds ausgefallen wäre, wenn Köln gemeinsam mit St. Pauli im Abstiegskampf stecken würde, bleibt pure Spekulation.

Betrachtet man sich die geplante Klagebegründung „Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ ist wohl zu hoffen, dass es sich mehr um eine PR-Kampagne als um ein ernsthaftes Klagebegehren handelt oder den Kollegen noch andere Anspruchsgrundlagen einfallen werden.

Durch das im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB entwickelte sonstige, absolute Recht soll der Betriebsinhaber vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Dazu gehört, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert eines Betriebes ausmacht, wie zum Beispiel Erscheinungsform, Tätigkeitskreis, Geschäftsidee, Kundenstamm, usw. Gehen wir also davon aus, dass es den Geschäftspartnern der genannten Kanzlei im Wesentlichen auf einen Besuch dieses Fußballspiels ankommt, könnte man unter Umständen mit sehr viel gutem Willen argumentieren, dass durch den Ausschluss der Öffentlichkeit eine Beeinträchtigung vorliegen könnte.

§ 823 Abs. 1 BGB verlangt jedoch einen unmittelbaren und betriebsbezogenen Eingriff, der sich gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Freiheit richten muss. Nicht ausreichend ist eine lediglich mittelbare Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs durch ein „außerhalb eintretendes, mit seiner Wesenseigentümlichkeit nicht in Beziehung stehendes Schadensereignis“ (Zit. Sprau in Palandt). Spätestens an dieser Stelle dürfte eine auf das Institut des „Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ gestützte Schadensersatzklage wohl schlussendlich scheitern, denn die Entscheidung des Sportgerichts des DFB und das damit einhergehende „Geisterspiel“ stellen mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerade keinen unmittelbaren und betriebsbezogenen Eingriff dar.

Es bleibt abzuwarten ob die vorbereitete Klage tatsächlich eingereicht werden wird. Wenn ja, dürfen wir als interessierte Kollegen und begeisterte Fußballfans schon jetzt höflichst um Veröffentlichung der Schriftsätze bitten, um an der dann hoffentlich schlüssigen Argumentationskette ehrfurchtsvoll –oder auch etwas schadensfroh- teilhaben zu dürfen.

Jetzt teilen:

Stefan Weste (M.B.L.)

Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Vorsorgevollmacht
99,00 €

Vorsorgevollmacht

Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Patientenverfügung
99,00 €

Patientenverfügung

Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.