Modernisierung – Recht, aber keine Pflicht des Vermieters

Simona B. Ignatova | 23. November 2011

Vermieter haben das Recht, den  Zeitpunkt einer Investition selbst zu bestimmen und dabei das eigene – legitime – Interesse zu wahren, bei einer späteren Neuvermietung angesichts der zwischenzeitlich gestiegenen Attraktivität der Wohnlage, eine deutlich höhere Miete zu erzielen, so der Bundesgerichtshof in seinem aktuellen Urteil vom 14.09.2011 – VIII ZR 10/11.

Vorliegend begehrten die Mieter einer Altbauwohnung von dem Vermieter die Zustimmung zum Einbau einer Gasetagenheizung. Die angemietete Wohnung war in drei Zimmern mit Kachelöfen ausgestattet, ein weiteres Zimmer war nicht beheizbar. In der Toilette befand sich ebenfalls keine Heizung, im Bad war eine Elektroheizung installiert und in der Küche ein GAMAT-Außenwandheizgerät.

Nachdem der Vermieter den Einbau ablehnte, entschieden sich die Mieter, diese Modernisierungsmaßnahme auf eigene Kosten vorzunehmen. Hierzu benötigten sie jedoch die Zustimmung des Vermieters, die er ebenfalls ablehnte.

Zu Recht.

Der Vermieter ist grundsätzlich weder selbst zu baulichen Veränderungen zwecks Modernisierung oder Erhöhung des Wohnkomforts, noch zur Erteilung seiner Zustimmung zur Vornahme solcher Maßnahmen durch den Mieter verpflichtet. Der Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf. Dem Vermieter ist es demnach bis zur Grenze der Rechtsmissbräuchlichkeit freigestellt, eine derartige Erlaubnis abzulehnen.

Es verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn der Vermieter dabei den Interessen der Mieter, den Komfort der Wohnung ihrerseits durch eine Investition in deren baulichen Zustand zu steigern, keinen Vorzug gegenüber den eigenen finanziellen Interessen einräumt, so der Bundesgerichtshof.

Mietrechtlich ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Mit einer weitergehenden Pflicht – etwa zur Modernisierung in einem nicht von ihm bestimmten Zeitpunkt – wäre eine erhebliche Einschränkung seiner grundgesetzlich gewährleisteten Entscheidungsfreiheit sowie Befugnis als Eigentümer verbunden, mit seiner Sache nach Belieben zu verfahren.

WK Legal berät und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter in sämtlichen mietrechtlichen Fragestellungen. Wenn Sie mehr erfahren wollen, schreiben Sie uns eine E-Mail an info@wklegal.de

Sie haben zu diesem Artikel weitergehende Fragen? Stellen Sie Ihre Fragen direkt und unverbindlich an den Autor dieses Artikels über das nachfolgende Kontaktformular.

[insert_ajaxcontact id=2443]

Jetzt teilen:

Simona B. Ignatova

Rechtsanwältin Simona B. Ignatova ist bei WK LEGAL als freie Mitarbeiterin seit 2011 tätig. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst das allgemeine Zivilrecht, das (Gewerbe-) Miet-, WEG- sowie Real Estate- Recht. Sie berät kleine und mittelständische Unternehmen, wie auch Privatpersonen, insbesondere aus dem süd- und osteuropäischen Raum - in verschiedenen Bereichen des internationalen Privatrechts.

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung EU
899,00 €

Markenanmeldung EU

Mit der EU Marke ist Ihre Marke europaweit geschützt und sichert Sie und Ihre Marke vor parallelen Marken in anderen europäischen Staaten. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf Ihre EU Marke

LEGAL SMART Rechtsprodukt Patientenverfügung
99,00 €

Patientenverfügung

Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.