Reizthemen im Arbeitsrecht: Sperrzeit wegen Aufhebungsvertrag

Stefan Weste (M.B.L.) | 11. Juli 2012

Das Urteil des Hessischen Landessozialgericht vom 22.06.2012 (Az. L 7 AL 186/11) stellt einmal mehr klar, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages regelmäßig zu einer Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit führt und daher im Vorfeld gut durchdacht sein sollte.

Die Klägerin hatte sich im vorliegenden Fall für einen Aufhebungsvertrag und damit für eine Abfindung in Höhe von rund 75.000 EUR entschieden. Als sich arbeitslos meldete, gewährte ihr die Bundesagentur für Arbeit zwar Arbeitslosengeld, verhängte jedoch zugleich eine 12wöchige Sperrzeit. Hiergegen klagte die Klägerin mit der Begründung, ohne den Abschluss des Aufhebungsvertrages hätte sie keine Abfindung erhalten, da man sie möglicherweise auf einen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt vermittelt hätte, ihre Eltern jedoch zunehmend pflegebedürftig und auf ihre Hilfe angewiesen seien.

Sowohl die Vorsintanz als auch das Landessozialgericht gaben der Bundesagentur für Arbeit Recht und sahen in dem Aufhebungsvertrag eine grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitslosigkeit, da das Arbeitsverhältnis ohne Aufhebungsvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt hätte beendet werden können.

Den möglichen Verlust einer Abfindung erkannten die Richter weder als wichtigen Grund noch als besondere Härte an. Aufgrund der Pflegebedürftigkeit der Eltern der Klägerin wäre ihr ein Arbeitsplatz in einer anderen Stadt nicht zu zumuten gewesen, so dass sie bei einer betriebsbedingten Kündigung zwar nicht die für ein frühzeitiges Ausscheiden angebotene „Turboprämie“ aber eine wenngleich geringere Abfindung nach dem Sozialplan erhalten hätte.

WK LEGAL berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wenn sie mehr erfahren wollen, besuchen Sie uns unter http://www.wklegal.de/arbeitsrecht/ oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@wklegal.de

Jetzt teilen:

Stefan Weste (M.B.L.)

Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenverlängerung
49,00 €

Markenverlängerung

Schützen Sie Ihre Marke auch über die gesetzliche Schutzfrist von 10 Jahren hinaus. Verlängern Sie Ihren Markenschutz einfach online.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung EU
899,00 €

Markenanmeldung EU

Mit der EU Marke ist Ihre Marke europaweit geschützt und sichert Sie und Ihre Marke vor parallelen Marken in anderen europäischen Staaten. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf Ihre EU Marke

LEGAL SMART Rechtsprodukt Anwaltliche Erstberatung
149,00 €

Anwaltliche Erstberatung

Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.