Dänische Datenschutzbehörde: Ärger mit den Cookie-Consent-Bannern
Nunmehr schaltete sich auch die dänische Datenschutzaufsichtsbehörde zur aktuellen Frage, wann […]
Unter Berufung auf anonyme und bisher unbestätigte Quellen berichtet das Wall Street Journal, dass der Suchmaschinenbetreiber Google im Streit um datenschutzrechtlichen Verstößen im Zusammenhang mit dem Internetbrowser Safari des Konkurrenten Apple einem Vergleich in Höhe von 22,5 Millionen US Dollar (18,3 Millionen Euro) zugestimmt haben soll.
Sollte dieser Vergleich bestätigt und durch die US Handelsaufsicht anerkannt werden, wäre dies die bisher höchste durch die FTC verhängte Strafe und würde die bisherigen Schätzungen von ca. 10 Millionen US Dollar wesentlich übersteigen.
Hintergrund des Streits ist, dass es Google offensichtlich gelungen war, die Datenschutzeinstellungen des Apple Safari-Browsers zu umgehen und sogenannte Tracking Cookies auf den jeweiligen Rechnern zu installieren. Das Wall Street Journal zitierte Google im Februar diesen Jahres wie folgt: „Wir haben eine bekannte Funktionsweise von Safari eingesetzt, um angemeldeten Google-Nutzern Features bereit zu stellen, die von ihnen zuvor aktiviert wurden. Es ist wichtig zu betonen, dass die angesprochenen Werbe-Cookies keine persönlichen Informationen erfassen“. Google rechnete jedoch nicht damit, dass der Safari-Browser eine Funktionsweise beinhaltet, die in der Folge das Setzen anderer Werbecookies zuließ.
Ob dies die einzige Strafe für Google bleiben wird ist fraglich.
WK LEGAL verfügt über fundierte Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes und berät Unternehmen sowohl im Rahmen der wirtschaftlichen Nutzung von Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben als auch im Bereich der rechtlichen Anforderungen an effiziente IT-Sicherheitskonzepte. Darüber hinaus bietet WK LEGAL auch Vorträge und Seminare zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit an.
Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.
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