Mandanten fragen – WK LEGAL antwortet: Das Bewerbungsgespräch

Stefan Weste (M.B.L.) | 10. September 2012

Wer trägt eigentlich die Kosten für das Bewerbungsgespräch?

Diese Frage wird regelmäßig sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern gestellt, obwohl sie sich relativ leicht beantworten lässt. Lädt der Arbeitgeber zum Vorstellungsgespräch ein, hat er grundsätzlich auch die dem Bewerber entstehenden Kosten zu tragen.

Dies ergibt sich unmittelbar aus § 670 BGB. Hiernach ist ein Auftraggeber (der einladende Arbeitsgeber) zum Ersatz verpflichtet, wenn ein Beauftragter (der Bewerber) zum Zwecke der Ausführung des Auftrags (Erscheinen zum Vorstellungsgespräch) Aufwendungen (z. B. Reisekosten) macht, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

Erforderlich sind regelmäßig Fahrtkosten, wobei darauf hinzuweisen ist, dass der Bewerber darauf beschränkt ist, die günstigste Reisemöglichkeit zu wählen. Teure Flüge und 1. Klasse Bahnfahrten müssen vom potentiellen Arbeitgeber nicht erstattet werden.

In bestimmten Fällen sind auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten durch den potentiellen Arbeitgeber zu erstatten. So zum Beispiel, wenn es sich um eine längere Anreise handelt und das Bewerbungsgespräch bereits früh am Morgen stattfinden soll.

Aber: Zur Vermeidung unüberschaubarer Kosten, kann der Arbeitgeber die Kostenübernahme bereits von vornherein ausschließen. Dies muss allerdings durch einen deutlichen Hinweis vor dem Bewerbungsgespräch erfolgen und sollte zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich mitgeteilt werden.

WK LEGAL berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wenn sie mehr erfahren wollen, besuchen Sie uns unter http://www.wklegal.de/arbeitsrecht/ oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@wklegal.de

Jetzt teilen:

Stefan Weste (M.B.L.)

Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Vertragscheck
299,00 €

Vertragscheck

Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Vorsorgevollmacht
99,00 €

Vorsorgevollmacht

Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenverlängerung
49,00 €

Markenverlängerung

Schützen Sie Ihre Marke auch über die gesetzliche Schutzfrist von 10 Jahren hinaus. Verlängern Sie Ihren Markenschutz einfach online.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.