Formularzwang für die Zwangsvollstreckung ab 1. März 2013

Wolfgang N. Sokoll | 22. Oktober 2012

Zum 01. September 2012 hatte das Bundesministerium für Justiz Formulare für die Zwangsvollstreckung eingeführt, und zwar für die Anträge auf Erlass

  • einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
  • eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
  • eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses für Unterhaltsforderungen.

Ab dem 1. März 2013 ist die Verwendung dieser Formulare zwingend. Die Formulare können von der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz heruntergeladen und auch am Computer ausgefüllt werden. Das Ministerium zeigte sich zuversichtlich, dass die Formulare in Papierform auch im Fachhandel erworben werden können.

Bei der Forderungspfändung ist oft Eile geboten, denn hier gilt der Grundsatz „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Dies gilt auch und gerade dann, wenn die Insolvenz des Schuldners ansteht. Denn eine insolvenzrechtlich nicht zu beanstandende Forderungspfändung führt zu einer Privilegierung des Pfändungsgläubigers gegenüber den anderen Insolvenzgläubigern in Form eines Absonderungsrechts (§ 50 InsO), welches trotz Insolvenz bis zu eine hundertprozentigen Realisierung der gepfändeten Forderung führen kann.

Auch zur Vermeidung von Rangverlusten müssen daher ab dem 1. März 2013 die amtlichen Formulare verwendet werden, da die Anträge von den Vollstreckungsgerichten sonst schon wegen der Nichtverwendung der Formulare zurückgewiesen werden.

WK LEGAL unterstützt Sie bei der gerichtlichen Geltendmachung und zwangsweisen Beitreibung Ihrer Forderungen, und das auch im Insolvenzfall.

Jetzt teilen:

Wolfgang N. Sokoll

Rechtsanwalt und Mediator Wolfgang N. Sokoll war bis Ende November 2016 bei WK LEGAL Ihr Ansprechpartner für das Arbeitsrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Forderungsmanagement, die Zwangsvollstreckung und die außergerichtliche Streitbeilegung insbesondere im Wege der Mediation. Seit dem erreichen Sie ihn in seiner Anwaltskanzlei in Berlin Charlottenburg in der Hardenbergstraße 12 telefonisch unter 030 120857200, per Fax unter 030 120857209 und per E-Mail unter info@mediation-recht.net.

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Vorsorgevollmacht
99,00 €

Vorsorgevollmacht

Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Anwaltliche Erstberatung
149,00 €

Anwaltliche Erstberatung

Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung DE
299,00 €

Markenanmeldung DE

Schützen Sie Ihren Namen oder Ihr Produkt oder Dienstleistung durch eine Eintragung im Markenregister mit Ihrer eigenen Marke

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.