LG Hamburg: 15 Euro pro Titel beim Filesharing
Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 08.10.2010, AZ: 308 O 710/09) hatte […]
Aktuell mahnen pixel.Law Rechtsanwälte, Andreas Weingärtner, Sascha Kugler und Daniel Hoch, im Namen vermeintlicher Rechteinhaber unter anderem Facebook-Nutzer ab. Konkret wurde die unberechtigte Verwendung eines Miniaturbildes im Rahmen der Facebook-Funktion „Link teilen“ abgemahnt.
Fügt man einen Link in das Statusfenster, liest Facebook verschiedene Bilder der Ursprungswebsite aus und fügt diese in den Statuspost ein, welcher dann auf der Facebook-Pinnwand dargestellt wird. Während das Teilen eines Links nach ganz herrschender Rechtsprechung keine Verletzung von Urheberrechten darstellt, dürfte die Darstellung des Miniaturbildes hingegen die Rechte des Urhebers verletzen, da es sich hierbei um eine Verletzung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG handelt.
Ob der streitgegenständliche Sachverhalt mit den Vorschaubildern in der Bildersuche von Google, bing etc. vergleichbar ist und die Rechtsprechung des BGH (Vorschaubilder I, Az. I ZR 69/08 und Vorschaubilder II, Az. I ZR 140/10) zur Anwendung kommen könnte, dürfte fraglich sein.
Praxistipp: Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen und unangenehmer Post von Abmahnkanzleien empfehlen wir allen Facebook-Nutzern beim teilen von Links die Funktion „Kein Miniaturbild“ zu benutzen!
Wer bereits eine Abmahnung der Kanzlei pixel.Law erhalten hat, sollte sich vor der Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung der geltend gemachten Forderung anwaltlich beraten lassen, da an der Höhe des durch die Kanzlei pixel.Law geltend gemachten Schadensersatzes erhebliche Zweifel bestehen. Sowohl die 1.200,00 EUR Schadensersatz, bestehend aus 600,00 EUR fiktiver Lizenzgebühr sowie der pauschalen Verdoppelung aufgrund fehlender Urhebernennung, als auch die auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 6.000,00 EUR berechneten Rechtsanwaltsgebühren von 546,69 EUR dürften einer gerichtlichen Überprüfung schwer Stand halten.
WK LEGAL ist eine u. a. auf die Bereiche des Urheberrechts, Internetrechts und Gewerblichen Rechtsschutzes spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät sowohl Unternehmen als auch Verbraucher in verschiedenen Bereichen rund um das Thema Facebook.
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Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.
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