BGH: Kein Geld für Betriebsschließung im Lockdown
Der Bundesgerichtshof hat am 17.03.2022 (Az. III ZR 79/21) zu Thema […]
Das Gesetz sieht in diversen Fällen ein Schriftformerfordernis vor. So bedarf zum Beispiel der Verbraucherdarlehensvertrag nach § 492 Abs. 1 BGB, die Bürgschaft nach § 766 BGB oder auch das Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB zwingend der Schriftform. Der wohl gängigste Fall des Schriftformerfordernisses ist aber wohl die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Auflösungsvertrag nach § 623 BGB.
§ 126 Abs. 1 BGB regelt die Voraussetzungen, die das Gesetz an die Schriftform stellt. Hiernach muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet sein. Insbesondere das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift führt in regelmäßigen Abständen immer mal wieder zu rechtlichen Problemen. Nämlich dann, wenn die Einhaltung des Schriftformerfordernisses wegen fehlender oder unzureichender Namensunterschrift bestritten wird.
Die Namensunterschrift verlangt einen eigenhändigen Schriftzug des Familiennamens, welcher, so jedenfalls das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 26.03.2010, Az. 6 Sa 2345/09, Andeutungen von Buchstaben erkennen lassen muss. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 21.02.2008, Az. V ZB 96/07 entschieden, dass eine bloße Welle, bei der kein Buchstabe erkennbar sei, als Unterschrift nicht ausreiche.
Ebenso unzureichend sind Schriftzüge in Form von Paraphen, bzw. solche „Unterschriften“, die wie vermeintliche Initialen des Unterzeichners erscheinen. Die Paraphe ist, im Gegensatz zur Unterschrift, eine bewusste Namensabkürzung und stellt nach der Rechtsprechung des BGH keine formgültige Unterschrift dar.
Zweifel an der Erkennbarkeit oder Formgültigkeit einer Unterschrift gehen zu Lasten desjenigen, der die Urkunde hätte unterschreiben müssen. Im dem durch das LAG Berlin-Brandenburg zu entscheidenden Fall (Az. 6 Sa 2345/09) gingen die Zweifel zu Lasten eines Arbeitgebers, da der befristete Arbeitsvertrag mangels formgültiger Unterschrift nicht den Anforderungen des Schriftformerfordernisses entsprach und damit die Befristung unwirksam war.
Zur Vermeidung von rechtlichen Problemen und Nachteilen sollte man in den Fällen, in denen es zur Wirksamkeit der Erklärung auf die Unterschrift ankommt, sorgfältig und lesbar unterzeichnen.
WK LEGAL berät Unternehmen in verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der präventiven Beratung, um Unternehmen frühzeitig vor Schäden oder finanziellen Einbußen zu bewahren. Weitere Informationen hierzu erfahren Sie auch unter www.wklegal.de. Sollten Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne auch per E-Mail oder telefonisch unter 030-69 20 51 75 0 zur Verfügung.
Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORDer Bundesgerichtshof hat am 17.03.2022 (Az. III ZR 79/21) zu Thema […]
Erneut kam es zur Klage für den Verbraucherschutz durch die Verbraucherzentralen […]
In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 24.01.2013, Az. III […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.
Mit der EU Marke ist Ihre Marke europaweit geschützt und sichert Sie und Ihre Marke vor parallelen Marken in anderen europäischen Staaten. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf Ihre EU Marke
Sie haben eine Filesharing Abmahnung erhalten? Lassen Sie sich vom Profi verteidigen und reduzieren Sie Ihre Kosten.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.