Verjährung im Abgasskandal
Wann verjähren eigentlich die Ansprüche gegen VW im Dieselskandal? Diese Frage […]
Von diesem in § 10 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zugunsten von Leiharbeitnehmern geregelten Grundsatz kann wirksam nur durch Tarifvertrag oder durch eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag abgewichen werden. Davon machen Leiharbeitgeber natürlich gerne Gebrauch.
Der Tarifvertrag muss jedoch wirksam sein. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass die den Tarifvertrag schließenden Tarifvertragsparteien überhaupt tariffähig sind. Für die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) hatte der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits am 14.12.2010 – 1 ABR/19/10 – die Tariffähigkeit verneint. Von der CGZP geschlossene Tarifverträge sind damit unwirksam.
Etliche davon betroffene Leiharbeitnehmer haben dies zum Anlass genommen, die Differenz zwischen der ihnen von ihrem Leiharbeitgeber gezahlten Vergütung zu der an die Stammbelegschaft im Entleihbetrieb gezahlten gerichtlich geltend zu machen. Über fünf Klagen hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts am 13.03.2013 im Rahmen der Revisionen entschieden und dabei folgende Grundsätze aufgestellt (Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 17/13 vom 13.03.2013):
WK LEGAL berät und vertritt Sie von der Begründung bis zur Beendigung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Schreiben Sie uns eine E-Mail, oder rufen Sie uns einfach an: 030 / 69 20 51 75-0.
Rechtsanwalt und Mediator Wolfgang N. Sokoll war bis Ende November 2016 bei WK LEGAL Ihr Ansprechpartner für das Arbeitsrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Forderungsmanagement, die Zwangsvollstreckung und die außergerichtliche Streitbeilegung insbesondere im Wege der Mediation. Seit dem erreichen Sie ihn in seiner Anwaltskanzlei in Berlin Charlottenburg in der Hardenbergstraße 12 telefonisch unter 030 120857200, per Fax unter 030 120857209 und per E-Mail unter info@mediation-recht.net.
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORWann verjähren eigentlich die Ansprüche gegen VW im Dieselskandal? Diese Frage […]
Arbeitnehmer haben einen Grund zur Freude: Der Europäische Gerichtshof hat in […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.
Gehen Sie auf Nr. Sicher. Lassen Sie Ihre Werbung vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen und sichern Sie sich vor Abmahnungen.
Schützen Sie Ihre Marke auch über die gesetzliche Schutzfrist von 10 Jahren hinaus. Verlängern Sie Ihren Markenschutz einfach online.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.