Neues Gesetz kürzt die Rendite von Lebensversicherungen

Matthias Steinchen | 10. Juni 2014

Am Mittwoch, den 4. Juni 2014, beschloss das Kabinett in aller Stille ein „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG), welches bereits am 5. Juni 2014 dem Bundesrat zur Erteilung seiner Zustimmung vorgelegt wurde. Hinter dem ansprechenden Namen verbirgt sich ein weiteres Eingeständnis der Regierung, der anhaltenden Krise auf den Finanzmärkten zu trotzen – und wieder auf Kosten der Anleger.

 

Das Prinzip hinter Lebensversicherungen

Um das Gesetz zu verstehen, müssen die Hintergründe einer Lebensversicherung beleuchtet werden: das Geld der Anleger, welche das Finanzprodukt Lebensversicherung als Strategie zur sicheren Vermehrung ihres Vermögens an Versicherungen zahlen, wird von diesen Gesellschaften wiederum angelegt. Hierzu haben sich die Versicherer seit jeher Staatsanleihen bedient, welche relativ sicher sind. Durch die bereits lang anhaltende Niedrigzinsphase – mit erneuter Senkung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank einschließlich der Verhängung von Negativzinsen – können die Versicherungen nicht mehr das Geld erwirtschaften, um die versprochenen Renditen an die Kunden auszukehren. Bevor jedoch eine Versicherungsgesellschaft in die Insolvenz gehen muss, werden durch die Gesetzesmaßnahme einfach die vertraglich vereinbarten Ansprüche der Anleger beschnitten.

 

Die gesetzliche Kürzung vertraglicher Ansprüche der Sparer

Im (entsprechend dem eiligen Referentenentwurf mit Rechtschreibfehlern gespickten) Vorblatt wird diese aktive Beschneidung von den Rechten der Versicherten auf garantierte Leistungen wie folgt umschrieben: „Die Überschussbeteiligung der Versicherten in der Lebensversicherung wird an das Niedrigzinsumfeld angepasst“. Dies geschieht, indem der derzeit bestehende und bereits stark regulierte gesetzliche Anspruch des Versicherten gemäß § 153 VVG auf Zuteilung der Überschussbeteiligung zunächst der Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedarf. Und dies wird in den seltensten Fällen aufgrund der geringen Kapitaldecke der Versicherungen der Fall sein; wie gezeigt, geht dies wiederum auf die Zinspolitik der Staaten selbst zurück. Das nötige Geld wird jedoch bei den Sparern selbst wieder reingeholt.

 

Folgen für die Anleger

Die Anleger können somit nicht mehr damit rechnen, dass die ursprünglich anvisierten und versprochenen Renditen tatsächlich ausgezahlt werden. Hierbei geht es teilweise um Tausende von Euro für den einzelnen Versicherten. Diese Folgen haben selbstverständlich auch weitreichende Auswirkungen auf Anleger, welche sich an – bereits an sich hochriskanten – fondsgebundenen Lebensversicherungen beteiligen. Hier besteht insbesondere ein hoher anwaltlicher Beratungsbedarf.

 

Wie sollten sich Versicherte verhalten?

Unserer Ansicht nach sollten Anleger, welche eine Lebensversicherung halten, eingehend prüfen lassen, inwiefern in ihrem Fall ein Widerruf ihrer Lebensversicherung zu erwägen ist. Unserer Erfahrung nach sind vor Allem Widerrufsbelehrungen von älteren Lebensversicherungen oft fehlerhaft. Somit kann noch nach zig Jahren der Widerruf der zu den Verträgen führenden Willenserklärungen erklärt werden.

In diesen Fällen kann dann nämlich der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung des gesamten Überschussanteils weiter bestehen. Anleger von fondsgebundenen Lebensversicherungen können durch dieses Verfahren jedenfalls verhindern, dass sie weiterhin ihr gutes Geld in defizitäre Produkte stecken und wenigstens einen Teil ihrer Einlage zurückerhalten. Die Ansprüche sollten jedoch kurzfristig geltend gemacht werden. Des Weiteren ist zu erwägen, inwiefern falsche Versprechungen bei Abschluss der jeweiligen Verträge gemacht wurden und sich somit ein Anspruch auf Entledigung von ungünstigen Lebensversicherungen bietet.

 

Empirisch gesehen verfolgen die wenigsten Kapitalanleger ihre Ansprüche auf Rückabwicklung ihrer Kapitalanlagen. Dies mag daran liegen, dass sie ihre Investition bereits abgeschrieben, ihren Glauben in das System – welches sie bereits um ihre Ersparnisse gebracht hat – verloren haben oder weil sie meinen, das Tätigwerden eines Anwalts verursacht nur weitere unnütze Kosten. Rufen Sie uns einfach zu einer unverbindlichen telefonischen Erstberatung einmal an. Wir nehmen eine Ersteinschätzung Ihres Falles vor und besprechen erst einmal alles Weitere – ohne jegliche Risiken für Sie. Wir haben Interesse daran, Ihnen Ihr Geld zurückzuholen; nicht, Sie noch einmal vergeblich zahlen zu lassen.

WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei. Wir beraten Unternehmer und Verbraucher in allen Fragen des Kapitalmarkt-, Internet-, Vertrags- und Kaufrechts und darüber hinaus. Rechtsanwalt Matthias Steinchen ist in unserem Team federführend für die Bereiche Bank- und Kapitalmarktrecht. Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, können Sie uns telefonisch unter 030-692051750 oder per E-Mail zunächst kostenlos und unverbindlich kontaktieren.

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Matthias Steinchen

Rechtsanwalt Matthias Steinchen ist Ihr Ansprechpartner für die Bereiche Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilien-recht. Im Kapitalmarktrecht berät er Sie umfassend in Ihren Geschäftsbeziehungen mit Finanzdienstleistungsinstituten. Dabei liegt sein Fokus auf der Beratung von Kapitalanlegern.

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