Abschaltvorrichtung nicht sittenwidrig
In seinem Urteil vom 18. September 2019 hat das OLG Schleswig-Holstein (Az. 12 U 123/18) entschieden, dass der Mercedes-Mutterkonzern Daimler seine Diesel-Kunden trotz Abschaltvorrichtung nicht vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Zumindest jedoch sei kein Schädigungsvorsatz nachweisbar. Ausgangslage Der Kläger klagte gegen Daimler, nachdem er im Jahr 2012 einen gebrauchten Mercedes Benz vom Typ 220 CDI erworben hatte, der mit der Euro-Abgsasnorm 5 ausgezeichnet war. Der Motor war mit einer Steuerungssoftware zur Beeinflussung der Abgasrückführung ausgestattet. Bei […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 6. November 2019