Daten von 500 Millionen Facebook-Nutzern geleakt
In der letzten Woche ist es zu einer Veröffentlichung von 500 […]
Nicht nur im Bereich Filesharing kommt es immer wieder zu Abmahnungen, auch die Verkäufer im Rahmen privater eBay-Auktionen sehen sich zunehmend einer Inanspruchnahme durch Inhaber von Urheberrechten ausgesetzt. Regelmäßig ist Gegenstand dieser Abmahnungen die Nutzung von Produktbildern, die eben nicht vom Verkäufer selbst gemacht wurden, sondern deren Urheber eine andere Person ist.
Im Namen des Rechteinhabers werden die Betroffenen aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Ähnlich wie in den Filesharing-Fällen ist auch in diesem Zusammenhang auffällig, dass oftmals der verlangte Schadensersatz deutlich zu hoch angesetzt wird. Gleiches gilt für den der Berechnung der Rechtsanwaltskosten zugrunde gelegten Gegenstandswert.
Der Schadensersatz wird häufig mit der sogenannten MFM-Tabelle begründet, einer Honorarempfehlung für Berufsfotografen. Für die Bemessung des Gegenstandswerts wird meist auf den Regelstreitwert für Unterlassungsansprüche von EUR 6.000,00 zurückgegriffen.
In der Rechtsprechung ist in letzter Zeit die Tendenz zu erkennen, bei privaten eBay-Auktionen den Gegenstandswert deutlich unterhalb des sonst für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche herangezogenen Regelstreitwerts anzusetzen. Wenn sich diese Auffassung durchsetzt, dürften die geltend gemachten Ansprüche jedenfalls nicht in voller Höhe begründet sein. Und auch die Berechnung des Schadensersatzes anhand der MFM-Tabelle ist in vielen Fällen nicht gerechtfertigt. Letztlich kommt es jeweils auf den konkreten Einzelfall an, gerade deshalb gilt für Adressaten einer derartigen Abmahnung folgende Handlungsempfehlung:
WK LEGAL ist eine auf den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen von Abmahnungen. Die für eine Beratung in diesen Fällen anfallenden Rechtsanwaltskosten werden dem Mandanten stets transparent offen gelegt. Oft können wir Ihnen günstige Pauschalhonorarvereinbarungen anbieten, der Erstkontakt ist sogar kostenlos. Sprechen Sie uns unverbindlich per E-Mail oder telefonisch unter 030-692051750 an.
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Rechtsanwalt Momme Funda ist Ansprechpartner für das Allgemeine Zivilrecht, das Vertragsrecht sowie in den Bereichen Urheber-, Marken- und Medienrecht. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung von Personen und Unternehmen aus den Bereichen Film, Medien und Mode. Er betreut Mandanten in deutscher, englischer und französischer Sprache.
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