Reiseveranstalter haftet nicht für Insolvenz der Fluggesellschaft
Das AG München entschied nun mit Urteil von 23.04.2021 (Az. 158 […]
Rückabwicklungsrechte können nur gegenüber dem Vertragspartner aus dem Kaufvertrag geltend gemachten werden, nicht aber gegenüber dem Hersteller, wenn dessen Garantieversprechen lediglich ein Recht auf Austausch und/oder Reparatur beinhaltet.
Der Entscheidung des Amtsgericht München (Az.: 121 C 22939/09) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger erwarb bei einem Händler ein Notebook der Beklagten. Dem Gerät war ein Garantievertrag der Beklagten beigefügt, wonach diese sich im Falle eines Mangels zum Austausch oder zur Reparatur verpflichtete. Nach ca. einem Jahr trat ein Mangel auf, der durch die Beklagte umgehend beseitigt wurde. Wiederum nach ca. einem Jahr trat der gleiche Fehler erneut auf, woraufhin der Kläger das Gerät abermals an die Beklagte schickte. Wenige Monate nachdem der Kläger das Gerät repariert zurück erhielt, trat der Mangel erneut auf. In der Folge verlangte der Kläger von der Beklagten die Rückzahlung des Kaufpreises. Dies lehnte die Beklagte ab.
Zu Recht, wie das Amtsgericht München entschied. Der Kläger könne gegenüber der Beklagten lediglich Ansprüche auf Reparatur bzw. Austausch aus dem Garantievertrag geltend machen, während die Rückzahlung des Kaufpreises nur als Folge eines Rücktritts möglich sei, der wiederum nur gegenüber dem Vertragspartner aus dem Kaufvertrag erklärt werden könne.
Das vorgenannte Beispiel zeigt einen klassischen Fall der fehlenden Passivlegitimation, der sich wohl nur mit einer fehlenden anwaltlichen Vertretung erklären lassen dürfte. Vorliegend wurden laienhaft Ansprüche aus zwei unterschiedlichen Vertragsverhältnissen (Kauf- und Garantievertrag) miteinander vermengt und im Ergebnis gegenüber dem falschen Vertragspartner geltend gemacht.
WK LEGAL bietet kompetente juristische Beratung und zuverlässige Vertretung sowohl im außergerichtlichen wie auch im gerichtlichen Bereich. Wenn Sie mehr erfahren wollen, besuchen Sie uns unter http://www.wklegal.de oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@wklegal.de.
Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORDas AG München entschied nun mit Urteil von 23.04.2021 (Az. 158 […]
Das liebste Fortbewegungsmittel der Bundesbürger wird nicht nur direkt beim Hersteller, […]
Eine Immobilie kann ihrem Eigentümer verschiedenste Möglichkeiten bieten. Sie kann zum […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.
Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen
Sie haben eine Filesharing Abmahnung erhalten? Lassen Sie sich vom Profi verteidigen und reduzieren Sie Ihre Kosten.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.