BAG: Nebentätigkeit für Konkurrenzunternehmen nicht grundsätzlich verboten

Stefan Weste (M.B.L.) | 26. März 2010

Das BAG hat in seinem Urteil vom 24. März 2010 (Az.: 10 AZR 66/09) darüber zu entscheiden gehabt, ob eine Nebentätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen generell verboten werden kann.

Die Klägerin ist seit mehreren Jahren bei der Beklagten mit wöchentlich 15 Stunden beschäftigt. 2006 teilte die Klägerin der Beklagten mit, dass sie früh morgens eine Nebentätigkeit als Zeitungszustellerin mit einer Wochenarbeitszeit von 6 Stunden bei einem Konkurrenzunternehmen ausübe, welches neben Zeitungen auch Briefe und andere Postsendungen zustelle. Ihre Tätigkeit beschränke sich jedoch ausschließlich auf die Zustellung von Zeitungen.

Die Beklagte untersagte der Klägerin daraufhin diese Nebentätigkeit und berief sich auf die einschlägigen Tarifregelungen, die eine Untersagung von Nebentätigkeiten u. a. aus Gründen des unmittelbaren Wettbewerbs ermöglichen.

Hiergegen wendete sich die Klägerin, da sie aufgrund ihrer Teilzeitbeschäftigung bei der Beklagten auf den Verdienst aus der Nebenbeschäftigung angewiesen sei.

Das Bundesarbeitsgericht hat im Gegensatz zur Vorinstanz entschieden, dass der Beklagten im vorliegenden Fall die streitgegenständliche Nebenbeschäftigung nicht durch die Beklagte untersagt werden kann. Der 10. Senat des BAG wies darauf hin, dass es bereits zweifelhaft sei, ob einem Mitarbeiter nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen jede Unterstützung eines Konkurrenzunternehmens auch dann verboten werden kann, wenn dessen Tätigkeit lediglich von untergeordnetem Maß sei. Dies könne vorliegend jedoch dahinstehen, da die anzuwendende Tarifregelung eine Untersagung ohnehin nur bei unmittelbarer Wettbewerbstätigkeit zulasse. Diese Regelung weiche daher bereits zugunsten der Klägerin von den allgemeinen Grundsätzen ab.

Nach Ansicht der BAG Richter lag keine unmittelbare Wettbewerbstätigkeit vor. Zwar stünden beide Unternehmen im Bereich der Briefzustellung in Konkurrenz zueinander, die Klägerin sei aber weder in der Briefzustellung tätig noch würden sich ihre Tätigkeiten in beiden Unternehmen überschneiden.

Die lediglich untergeordnete wirtschaftliche Unterstützung des Konkurrenzunternehmens reicht nach Ansicht des BAG nicht aus, um schutzwürdige Interessen der Beklagten zu beeinträchtigen.

Quelle: Pressemitteilung BAG Nr. 26/10

WK LEGAL berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts. Mehr Informationen finden Sie unter www.wklegal.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht oder Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@wklegal.de
 

 

Jetzt teilen:

Stefan Weste (M.B.L.)

Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) war bis zum 31.08.2018 Partner der Kanzlei WK LEGAL am Standort Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Bereiche Arbeitsrecht, Mergers & Acquisitions, Intellectual property sowie das Vertragsrecht.

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Patientenverfügung
99,00 €

Patientenverfügung

Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Vertragscheck
299,00 €

Vertragscheck

Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.