BGH zu Bonusregelungen in AGB von Stromlieferungsverträgen

Momme Funda | 18. April 2013

Die Liberalisierung der Energiemärkte ist wohl niemandem verborgen geblieben. Ohne sie als positiv oder negativ bewerten zu wollen, kann unterstellt werden, dass Unternehmer wie Verbraucher die Folgen bemerken. Insbesondere auf dem Markt für Stromlieferanten hat sich in den letzten Jahren einiges getan. Oftmals für Verbraucher undurchsichtig tummeln sich dort Anbieter verschiedenster Couleur mit einer Palette an Offerten. Pakete für den Ökostrom-Bevorzuger gibt es genauso wie Familien- oder Single-Tarife. Die Stromversorgung wird heutzutage mit Attributen versehen, die einem auch als Sprachliebhaber nicht unbedingt in diesem Zusammenhang einfallen würden. Ein Angebot begegnet den Kunden jedoch an vielen Stellen. Bevorzugt kleinere Anbieter werben mit einer Bonuszahlung, wenn man mit ihnen Verträge abschließt.

Der Bundesgerichtshof hatte aktuell zwei Fälle (Az. VIII ZR 225/12, VIII ZR 246/12) zu entscheiden, in denen der Stromanbieter eine solche Bonuszahlung nicht leisten wollte. Die Kunden hatten ihre Stromlieferungsverträge jeweils zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres gekündigt, in der Schlussrechnung jedoch keine Bonuszahlung zur Verrechnung erhalten. Die Stromlieferer beriefen sich dafür auf eine Klausel in ihren AGB folgenden Inhalts:

„Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit [der Beklagten] schließen, gewährt Ihnen [die Beklagte] einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von [der Beklagten] beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.“

Die Richter sahen in der Formulierung eine überraschende und mehrdeutige Klausel, die gemäß § 305c ABbs. 2 BGB im Zweifel zu Lasten des Verwenders, das heißt hier zu Lasten der Stromlieferanten auszulegen sei. Die Kunden hätten demnach Anspruch auf die Bonuszahlung auch bei Kündigung des Stromlieferungsvertrages zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres. Ausführliche Urteilsbegründungen sind vom BGH noch nicht veröffentlicht, so dass man mit einer Prognose hinsichtlich der Klauseln in den AGB anderer Anbieter noch vorsichtig sein sollte. Dennoch ist den Entscheidungen die Tendenz zu entnehmen, dass eine Auslegung mehrdeutiger Regelungen in Karlsruhe zugunsten der Verbraucher gehen werde.

WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin. Die Rechtsanwälte der Kanzlei beraten Unternehmer und Verbraucher in allen Fragen des Vertragsrechts. Die Erstellung von rechtssicheren AGB gehört dabei ebenso zu unseren Leistungen wie die Beratung bei der Auslegung oder der Anwendung von bereits existierenden AGB. Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, nutzen Sie die Möglichkeit einer ersten kostenlosen und unverbindlichen Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail oder Telefon (030-602051750)

Jetzt teilen:

Momme Funda

Rechtsanwalt Momme Funda ist Ansprechpartner für das Allgemeine Zivilrecht, das Vertragsrecht sowie in den Bereichen Urheber-, Marken- und Medienrecht. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung von Personen und Unternehmen aus den Bereichen Film, Medien und Mode. Er betreut Mandanten in deutscher, englischer und französischer Sprache.

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Patientenverfügung
99,00 €

Patientenverfügung

Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Vertragscheck
299,00 €

Vertragscheck

Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.