Abmahnwelle wegen Google Fonts ist rechtsmissbräuchlich
Abmahnanwälte gehen teilweise automatisiert gegen Datenschutzverstöße vor. Das stelle eine missbräuchliche Nutzung des Rechts dar. Die Betroffenen erhalten dabei Abmahnungen mit teuren Schadensersatzforderungen. Nun hat ein Empfänger einer Abmahnung den Spieß umgedreht und einen Abmahnanwalt verklagt! Das Landgericht München I urteilte am 30.03.2023 (Az. 4 O 12063/22), dass der Beklagte wegen der Einbindung von Google Fonts durch den Webseitenbetreiber weder eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts noch Schmerzensgeld geltend machen. Wir fassen für Sie das Urteil auf […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 5. Mai 2023