Filesharing: Anschlussinhaber muss Täter nach Abmahnung nicht benennen
Der BGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 ( Az. I ZR 228/19) entschieden, dass ein Internetanschlussinhaber dem Urheberrechtsinhaber vorgerichtlich nicht mitteilen muss, wer von mehreren Personen mit Zugriff auf das hauseigene WLAN-Netz durch Hochladen eines Computerspiels in eine Tauschbörse im Internet die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Was das Urteil für WLAN-Inhaber bedeutet und wer die Kosten tragen muss, wenn der Anschlussinhaber den Namen des Täters verschweigt, erfahren Sie in diesem Artikel! Was ist Filesharing? Filme und […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 8. April 2021