Keine Vertragsstrafe für IDO-Interessenverband wegen arglistiger Täuschung
Das Landgericht Nürnberg (Az. 19 O 5115/19) bejahte nun am 04.06.2020 die arglistige Täuschung des IDO-Interessenverbandes über die Aktivlegitimation bei der Anbahnung des Unterlassungsverpflichtungsvertrages im Lebensmittelhandel. Hintergrund Bedingt auch durch die weltweite Corona-Pandemie wächst der Versandhandeln stetig an. Laut „Bundesverband E-Commerce und Versandhandel“ verzeichnet die Branche einen Umsatz von 72,6 Milliarden EUR. Im Prozess konnte der Wettbewerbsverband seine Mitgliederzahl nicht nachweisen. Demnach sieht er sich dem Vorwurf der arglistigen Täuschung gegenübergestellt. Eine Unterlassungserklärung, die auf […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 1. September 2020