BGH verneint Klarnamenpflicht bei Facebook nach alter Rechtslage
Der BGH urteilte am 27.01.2022 (Az. III ZR 3/21 u. III ZR 4/21), dass Facebook seinen Nutzern Pseudonyme nicht generell verbieten darf. Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie auf unserem Blog! Hintergrund zu Facebooks Vorstoß Facebook wollte mit der Einführung der Klarnamenpflicht den Schutz der Opfer von Hass und Hetze im Internet, was besonders Personen des öffentlichen Lebens betrifft, schützen. Mit den Klarnamen sollte auch die Hemmschwelle von Hassnachrichten o.ä. höher […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 4. März 2022