Kein DSGVO-Schadensersatz bei Bagatellschäden
Bei Bagatellschäden gibt es keinen DSGVO-Schadensersatz, das entschied das LG Karlsruhe mit Urteil vom 09.02.2021 (Az. 4 O 67/20). Der Entscheidung des Gerichts ging ein Datenleck bei einer Onlineplattform des Kreditkartenanbieters MasterCard voraus. Von Verbrauchern wurden viele personenbezogene Daten geleakt, woraufhin die Betroffenen Schadensersatz verlangten. Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag! Art. 82 Abs.1 DSGVO Art. 82 Abs.1 DSGVO stellt eine Anspruchsgrundlage für die Geltendmachung von materiellem oder […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 27. April 2021