Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes für die Bebilderung eines „Urlaubslottos“
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.01.2021 (Az. I ZR 207/19) entschieden, dass die ungenehmigte Nutzung des Bildnisses und des Namens eines Schauspielers, zur Bebilderung des „Urlaubslottos“ einer Sonntagszeitung, einen rechtswidrigen Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. In diesem Artikel berichten wir näheres zum Eingriff in vermögensrechtlichen Bestandteil des Persönlichkeitsrechts bei ungenehmigter Bildernutzung. Sachverhalt Ein Schauspieler, der in der Zeit von 2014 bis 2019 in der ZDF-Serie „Das Traumschiff“ den Kapitän spielte, klagte […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 3. Februar 2021