„Nichts unter dem Rock anziehen“ – Rund 70.000 Euro Abfindung nach unzumutbarem Arbeitsverhältnis (LAG Köln, 4 SLa 97/25)
Die Nachricht „Gaaaaaaaanz wichtig: Nichts unter dem Rock anziehen“ klingt auf den ersten Blick wie eine geschmacklose, private Provokation. Für die betroffene Mitarbeiterin wurde sie Teil eines Verhaltensmusters ihres Vorgesetzten, das so gravierend war, dass das Landesarbeitsgericht Köln das Arbeitsverhältnis auflöste und eine Abfindung in Höhe von 68.153,80 Euro zusprach (Urt. v. 09.07.2025, Az. 4 SLa 97/25). In diesem Beitrag erläutern wir die Hintergründe des Falls, die rechtliche Einordnung, die Begründung der Gerichte und die […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 8. September 2025