LEGAL NEWS: Arbeitsrecht

21. November 2012

Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13. November 2012 – 9 AZR 259/11 – entschieden. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verringerung der Arbeitszeit vor (§ 8 Abs. 1 u. 7 TzBfG: mindestens sechsmonatiges Bestehen des Arbeitsverhältnisses, regelmäßig mehr als 15 im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer ), dann kann auch der Teilzeitbeschäftigte eine weitere Verringerung seiner Arbeitszeit verlangen. Der Arbeitgeber muss der Verringerung zustimmen, wenn betriebliche Gründe nicht entgegenstehen (§ 8 Abs. 4 TzBfG). Solche Gründe […]

  • Wolfgang N. Sokoll
  • 21. November 2012
6. Oktober 2011

Lohnzahlungspflicht bei fehlender Arbeitserlaubnis?

Staatsangehörige aus Staaten, die nicht der EU bzw. dem EWR angehören, benötigen für die Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel. Die Arbeitsgenehmigung wird als Nebenbestimmung des Aufenthaltstitels von der Ausländerbehörde nach Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit erteilt. Bulgarische und rumänische  Arbeitnehmer sind zwar EU-Bürger, benötigen jedoch für eine  Übergangszeit – längsten bis 31. Dezember 2013 – weiterhin eine Arbeitsgenehmigung, die als Arbeitserlaubnis-EU erteilt wird. Sie werden dann aber im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gegenüber […]

  • Simona B. Ignatova
  • 6. Oktober 2011
17. Dezember 2009

BAG: Kein Betriebsübergang bei Änderung des Betriebskonzepts

Ein Betriebsübergang ist trotz weitgehend übernommener sächlicher Betriebsmittel nicht anzunehmen, wenn der Betriebserwerber aufgrund eines veränderten Betriebskonzepts diese nur noch teilweise benötigt und nutzt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Betriebserwerber erhebliche Änderungen in der Organisation und der Personalstruktur des Betriebes eingeführt hat, sodass in der Gesamtschau keine Fortführung des früheren Betriebes anzunehmen ist.

  • Guido Kluck, LL.M.
  • 17. Dezember 2009
LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.