Das Urheberrecht im Arbeitsverhältnis
Häufig werden im Rahmen von Arbeits- oder Dienstverhältnissen urheberrechtlich geschützte Werke geschaffen. In diesen Fällen stellt sich die Frage: wem steht das Urheberrecht an den Werken zu – der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer? Hierbei sind abhängig von dem Rechtssystem verschiedene Lösungsansätze zu betrachten. Copyright vs. Urheberrecht In den USA, wo das sogenannte Copyright-Law gilt, wird die „work made for hire doctrine“ vertreten. Jedes Werk, das im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffen wurde, wird dem Arbeitgeber zugerechnet. […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 2. März 2018