Kündigung nach der Elternzeit: Muss der Arbeitgeber den Urlaub vollständig bezahlen?
Bis vor einiger Zeit hätte die Antwort auf diese Frage einheitlich „nein, er ‚muss‘ nicht“ gelautet. Mit Urteil vom 19. Mai 2015 gab das Bundesarbeitsgericht jedoch seine bisherige Rechtsprechung auf. Es fällte damit ein weiteres Urteil zur Umsetzung der EuGH Rechtsprechung im Bereich des Urlaubsrechts. In diesem Urteil wurde nunmehr für die Verringerung der Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei nicht genommenem Urlaub von Eltern mit vorheriger Elternzeit eine entsprechende Entscheidung gefällt. Bisherige […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 23. Mai 2016