EuGH entscheidet erneut zur Frage der Reduzierung von Resturlaub bei Wechsel in Teilzeitbeschäftigung
Unter Bezugnahme auf meinen gestrigen Artikel weise ich auf die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13. Juni 2013 in der Rechtssache Brandes, Az. C-415/12 hin. Der EuGH führt in seiner Entscheidung wie folgt aus: „Dem Vorbringen des Landes Niedersachsen, der von Frau Brandes bereits erworbene Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub werde nicht gekürzt, weil er – in Urlaubswochen ausgedrückt – vor und nach ihrem Übergang zu einer Teilzeitbeschäftigung unverändert bleibe, kann, wie sowohl das […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 14. August 2013