Die Ehe als Kündigungsgrund – Katholizismus contra Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am heutigen 8. September 2011 unter dem Aktenzeichen 2 AZR 543/10 über die Frage zu urteilen, ob die ordentliche Kündigung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederheirat rechtmäßig ist. Hintergrund des Verfahrens ist folgender Sachverhalt: Der Kläger ist seit 2000 in einem von der Beklagten betriebenen Krankenhaus als Chefarzt beschäftigt. Im Jahr 2008 wurde die erste Ehe des Klägers geschieden, nachdem sich die Ehefrau von diesem getrennt hatte. Der Kläger heiratete […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 8. September 2011