Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung
Mit Urteil vom 27.01.2011 (Az. 8 AZR 483/09) hat das das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das LAG zurückverwiesen. „Bewirbt sich eine schwangere Arbeitnehmerin um eine Stelle und besetzt der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem Mann, so hat die Arbeitnehmerin eine geschlechtsspezifische Benachteiligung dann glaubhaft gemacht, wenn sie außer der Schwangerschaft weitere Tatsachen vorträgt, welche eine Benachteiligung […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 31. Januar 2011