Arbeitsgericht Stuttgart: Ostdeutsch ist keine ethnische Herkunft!
Jetzt ist es amtlich: Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Klage der Berliner Buchhalterin abgewiesen. Ostdeutsche seien kein eigener Volksstamm und könnten sich in solchen Fällen nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen. "Unter ethnischer Herkunft sei mehr zu verstehen als nur die regionale Herkunft", so der vorsitzende Richter. WK LEGAL berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts. Mehr Informationen finden Sie unter www.wklegal.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht oder Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@wklegal.de
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 15. April 2010