Arbeitnehmer müssen dienstliche SMS in der Freizeit nicht lesen
Das LAG Schleswig-Holstein urteilte am 27.09.202 (Az. 1 Sa 39 öD/22), dass Arbeitnehmer in seiner Freizeit keine dienstlichen SMS lesen. Was Sie zu diesem Urteil wissen müssen, erfahren Sie auf unserem Blog! Um was ging es in diesem Fall? Im wesentlichen ging es um die Frage, ob ein Notfallsanitäter in seiner Freizeit auf eine kurzfristige Dienstplanänderung für den Folgetag reagieren muss. Er war in zwei solchen Fällen telefonisch und per SMS und in einem Fall […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 25. Januar 2023