ArbG Berlin: Keine betriebsbedingte Kündigung wegen Corona
Bezüglich betriebsbedingter Kündigungen hat das Arbeitsgericht Berlin in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass allein ein Hinweis auf „Corona“ oder einen Umsatzrückgang aufgrund der Pandemie nicht ausreicht, um eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen (Az. 38 Ca 4569/20). Alles was Sie zum Thema betriebsbedingte Kündigung und Corona wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel! Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage Viele Unternehmen befinden sich seit dem Beginn der Coronapandemie in wirtschaftlicher Schieflage. Die betroffenen Unternehmen versuchen über Personalabbau das Unternehmen […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 28. April 2021