Der besondere Kündigungsschutz im Arbeitsrecht
Bestimmte Berufs- bzw. Personengruppen genießen besonderen Kündigungsschutz. Welche das sind und welchen Schutz das Gesetz vorsieht, erfahren Sie in diesem Artikel! Betriebsratsmitglieder und Personalvertretung Mitglieder des Betriebsrates haben einen besonderen Kündigungsschutz. Nach § 15 Abs.1 S.1 KSchG kann Betriebsratsmitgliedern nur außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden. Darüber hinaus muss das Betriebsratsgremium der Kündigung zustimmen. § 15 KSchG ist dabei die zentrale Norm zur Regelung des Kündigungsschutzes für Betriebsratsmitglieder und die Personalvertretung . Ziel des besonderen […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 28. Januar 2021