OLG Stuttgart: DSGVO-Verstöße sind abmahnbar und § 13 TMG ist neben DSGVO nicht anwendbar!
Ob Verletzungen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgemahnt werden können oder nicht, ist eine bislang nicht eindeutig geklärte Frage. Wir hatten hierzu bereits berichtet. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte sich kürzlich mit dieser Frage zu befassen (OLG Stuttgart, Urt. v. 27.02.2020, Az. 2 U 257/19). Es entschied, dass DSGO-Verstöße abgemahnt werden können und ging im selben Zug auf § 13 Telemediengesetz (TMG) genauer ein. DSGVO-Verstöße sollen abmahnbar sein Immer noch kursiert die Frage im Raum, ob […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 11. April 2020