Schmerzensgeld nach Werbung mittels E-Mail-Marketing ohne vorherige Einwilligung
Das AG Pfaffenhofen urteilte am 09.09.2021 (Az. 2 C 133/21), dass es einen Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO wegen der unberechtigten Nutzung einer anwaltlichen E-Mailadresse, bei E-Mail-Marketing ohne vorherige Einwilligung gibt. Alles was Sie zum Thema Werbung per E-Mail wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag! Sachverhalt Der Kläger nutzt eine Adresse von „gmx.de“ für seine E-Mail-Korrespondenz. Er behauptete, die Adresse sei nicht allgemein zugänglich und trug weiter vor, die Adresse der Beklagten nicht mitgeteilt zu […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 12. November 2021